Pressemitteilungen

04.11.2014 | Schneekoppe | Mitteilung der Pressestelle
Sanierungsverfahren wird in Eigenverwaltung weitergeführt

– Vorlage des Insolvenzplans bis zum 8. November –

– Abstimmung über Insolvenzplan auf Gläubigerversammlung im Januar 2015 –

Buchholz, 03.11.2014

Das Amtsgericht – Insolvenzgericht – Tostedt hat jetzt das Insolvenzverfahren über die Schneekoppe GmbH eröffnet und die Eigenverwaltung angeordnet. Den Insolvenzplan wird die Geschäftsführung dem Insolvenzgericht innerhalb dieser Woche vorlegen. Der vorläufige Sachwalter, Rechtsanwalt Dr. Malte Köster von der Kanzlei Willmer & Partner, hatte in seinem Gutachten die Fortführung des Sanierungsverfahrens in Eigenverwaltung befürwortet, das Gericht ist ihm gefolgt.

Die Geschäftsführung hat in den letzten Monaten Kompetenz und Sachkunde unter Beweis gestellt. Aus heutiger Sicht spricht nichts dagegen, den Weg der Eigenverwaltung bei Schneekoppe fortzusetzen“, so Köster. Sanierungsgeschäftsführer Rechtsanwalt Andreas Liebaug von der Kanzlei BBL Bernsau Brockdorff & Partner betont: „Das ist ein großer Vertrauensbeweis für die Geschäftsführung und eine wichtige Weichenstellung für die erfolgreiche Weiterführung der Sanierung.“

Sanierung schreitet zügig voran

Im Rahmen des Insolvenzverfahrens setzt das Unternehmen den bereits 2012 begonnenen Sanierungskurs konsequent fort. „Wir haben weitere Restrukturierungsmaßnahmen umgesetzt. Die Umsätze konnten weiter stabilisiert werden. Wenn wir nun eine gute Lösung mit den Gläubigern erreichen, werden wir in die Lage versetzt, nachhaltig in die Marke zu investieren und zukunftsfähig zu sein“, erklärt Geschäftsführer Markus Klein.

Einbeziehung der Gläubiger

Noch bevor die Geschäftsführung den Insolvenzplan dem Insolvenzgericht übergeben wird, wird sie ihn dem eingesetzten Gläubigerausschuss vorstellen. Am 22. Januar 2015 findet dann eine Gläubigerversammlung statt, in der die Gläubiger über den Insolvenzplan abstimmen werden. Neben der Zulassung des Insolvenzplans durch das zuständige Gericht ist das Einverständnis der Gläubiger entscheidend dafür, dass der Insolvenzplan umgesetzt werden kann.

Unabhängig von der allgemeinen Gläubigerversammlung soll voraussichtlich bereits Mitte Dezember 2014 eine Anleihegläubigerversammlung stattfinden. Auf dieser gesonderten Gläubigerversammlung haben die Inhaber der Schuldverschreibungen der Schneekoppe GmbH die Möglichkeit, einen gemeinsamen Vertreter zu wählen.

Mittelstandsanleihe wird restrukturiert

Zur Zeit wird die Restrukturierung der Anleihe im Sinne der Anleihegläubiger vorbereitet. Hierzu gehört unter anderem die Ausarbeitung neuer Anleihebedingungen.

Die Schneekoppe GmbH hatte im August 2014 Antrag auf Einleitung eines Schutzschirmverfahrens gestellt. Die jährlichen Zinszahlungen aus der Mittelstandsanleihe, die im September fällig gewesen wären, hätten dazu geführt, dass die Leistungsfähigkeit des Unternehmens nicht mehr sichergestellt gewesen wäre. Aus diesem Grund hatte sich die Geschäftsführung entschieden, ein Schutzschirmverfahren anzustreben.

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