Pressemitteilungen

13.05.2016 | Schultze & Braun | Mitteilung der Pressestelle
Burkhardt Kunststoffverarbeitung GmbH wird auch nach Insolvenzantrag fortgeführt

Vaihingen/Enz. Die Burkhardt Kunststoffverarbeitung GmbH hat am 6. Mai beim Amtsgericht Heilbronn Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellte das Gericht Rechtsanwalt Holger Leichtle von Schultze & Braun. Der Geschäftsbetrieb des Automobilzulieferers wird trotz Antragstellung ohne Einschränkungen fortgeführt. Die Löhne und Gehälter der rund 440 Mitarbeiter sind durch das Insolvenzgeld vorerst abgesichert.

Vorrangiges Ziel des vorläufigen Insolvenzverwalters ist es nun, den Geschäftsbetrieb zu stabilisieren. Derzeit verschafft sich Leichtle ein Bild von der wirtschaftlichen Situation des Unternehmens und prüft Sanierungsoptionen. Er sieht gute Chancen, das Unternehmen zu erhalten: „Die Auftragsbücher sind gut gefüllt, die Auslastung des Unternehmens ist sehr hoch. Burkhardt erfährt in dieser schwierigen Situation eine sehr starke Unterstützung seitens der Autohersteller und der Kunden. Uns ist daran gelegen, das Unternehmen zu restrukturieren und langfristig mit einer möglichst hohen Anzahl von Arbeitsplätzen zu erhalten.“

Burkhardt Kunststoffverarbeitung ist ein gut eingeführter Autozulieferer, der sich auf das Spritzen von Kunststoffteilen, das Lackieren und die Oberflächenverarbeitung sowie die Montage von Baugruppe spezialisiert hat.

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