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26.05.2015 | Schultze & Braun | Mitteilung der Pressestelle
Harms am Wall muss nach Großbrand Insolvenzantrag stellen

Bremen. Die F.H. Harms GmbH (Harms am Wall) hat Insolvenzantrag gestellt. Das Amtsgericht Bremen bestellte Ralph Bünning von Schultze & Braun zum vorläufigen Insolvenzverwalter. Er verschaffte sich unmittelbar nach seiner Bestellung einen ersten Überblick über die Lage des Unternehmens.

Am 6. Mai 2015 ist das Geschäftsgebäude, in dem das Bremer Traditionsunternehmen ansässig war, infolge eines Großbrandes vollkommen zerstört worden. Hierdurch wurde die Existenzgrundlage von Harms am Wall vernichtet.

Das in diesem Jahr 150 Jahre alte Unternehmen hatte bereits vor dem Brand mit umfangreichen Umbauarbeiten begonnen. Seit Beginn der Bauarbeiten lief ein großer Räumungsverkauf. Gegen Ende des Jahres waren dann die Neueröffnung und die Feierlichkeiten zum 150-jährigen Bestehen des Unternehmens geplant.

Harms am Wall beschäftigt 45 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die zu einem Großteil seit über 40 Jahren im Unternehmen sind. Deren Gehälter sind über das Insolvenzgeld für drei Monate gesichert.

Der Geschäftsführer Hans Eulenbruch ist derzeit intensiv auf der Suche nach neuen Räumlichkeiten, um das Unternehmen wieder aufzubauen. In der Zwischenzeit fehlen naturgemäß die Einnahmen aus dem laufenden Geschäftsbetrieb, zudem wurde bei dem Brand der gesamte Warenbestand vernichtet. Diese plötzliche Betriebsunterbrechung führt dazu, dass keine hinreichende Liquidität für die weiterlaufenden fixen Betriebskosten erwirtschaftet werden kann. Der Geschäftsführer musste aus diesem Grund wegen drohender Zahlungsunfähigkeit einen Insolvenzantrag stellen.

Der vorläufige Insolvenzverwalter hat die Mitarbeiter bereits in einer Versammlung umfassend informiert. Die Belegschaft trägt die kommenden Maßnahmen zum Wiederaufbau des Traditionsunternehmens vollständig mit. Die Bindung der Arbeitnehmer zum Unternehmen sowie das Vertrauen der Geschäftsführung in deren Kompetenz und Leistungsfähigkeit sind sehr hoch.

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