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15.11.2018 | Schultze & Braun | Mitteilung der Pressestelle
Internationales Schiedsgericht nimmt Klage des Insolvenzverwalters der Unionmatex Industrieanlagen GmbH gegen Turkmenistan an

- Massive rechtswidrige Behinderung der Bauprojekte der Unionmatex Industrieanlagen GmbH durch den turkmenischen Staat sind hauptverantwortlich für spätere Insolvenz des Chemnitzer Unternehmens
- Insolvenzverwalter Dr. Herzig von Schultze & Braun macht mindestens 32 Millionen Euro zuzüglich Zinsen geltend
- Dr. Herzig: „Ich sehe darin einen wichtigen Schritt auf unserem Weg, zumindest für die Gläubiger der Unionmatex Industrieanlagen GmbH ein Stück Rechtstaatlichkeit und Gerechtigkeit zu erhalten.“

Chemnitz. Der Insolvenzverwalter des früheren Chemnitzer Ingenieurbüros Unionmatex Industrieanlagen GmbH, Dr. Dirk Herzig von Schultze & Braun, hat beim International Centre for Settlement of Investment Disputes (ICSID) Klage gegen Turkmenistan eingereicht. Er stützt sich dabei auf das deutsch-turkmenische Investitionsabkommen aus dem Jahr 1997. Dr. Herzig wirft dem turkmenischen Staat vor, durch massive Einflussnahmen auf gemeinsame Bauprojekte maßgeblich für die Insolvenz der Unionmatex verantwortlich zu sein.

Dr. Herzig macht mit der Klage Ansprüche in Höhe von mindestens 32 Millionen Euro zuzüglich Zinsen geltend. Der ICSID hat den Fall am 12. Oktober 2018 unter der Fallnummer ARB/18/35 registriert. „Ich sehe darin einen wichtigen Schritt auf unserem Weg, zumindest für die Gläubiger der Unionmatex Industrieanlagen GmbH ein Stück Rechtstaatlichkeit und Gerechtigkeit zu erhalten. Wir wollen auch einen Beitrag dazu leisten, dass in Zukunft Investitionen deutscher Unternehmer effektiv geschützt werden. Der Fall Unionmatex zeigt, dass hier noch viel Luft nach oben ist.“

Hintergrund:

Im Jahr 2008 schloss Unionmatex zunächst Verträge über den schlüsselfertigen Bau von fünf Getreidemühlen und zwei kleinen Einkaufszentren mit integrierten Bäckereien in mehreren turkmenischen Ortschaften mit der Turkmengallaonumleri Grain Products Association (GALLA) ab. GALLA ist ein Staatsunternehmen für Landwirtschaft und Getreideverarbeitung unter der Kontrolle des turkmenischen Landwirtschaftsministeriums. Noch im Laufe des Jahres 2008 kam der Vertrag über den Bau eines weiteren Einkaufszentrums hinzu. Insgesamt belief sich die Vertragssumme auf rund 144 Millionen Euro. Bis zum Jahr 2011 sollten die Anlagen errichtet sein.

Von Beginn der Arbeiten an kam es jedoch zu Verzögerungen, weil turkmenische Behörden Zoll- und Visafreigaben nicht rechtzeitig erteilten oder GALLA vereinbarte Anzahlungen nicht leistete. Zudem fehlten auf den Baustellen Gas, Wasser und Energie, obwohl GALLA dies zugesichert hatte. Gleichzeitig intervenierten GALLA und andere turkmenische Behörden regelmäßig auf den Baustellen, was die rechtzeitige Fertigstellung der Anlagen zusätzlich erschwerte.

Die Verzögerungen ließen die Kosten für Unionmatex massiv ansteigen. Nach einem vorläufigen Baustopp Ende 2010 einigten sich Unionmatex und GALLA schließlich auf eine zusätzliche Vergütung des Mehraufwandes für das Chemnitzer Unternehmen in Höhe von 14 Millionen Euro. In der Folge kam es jedoch weiterhin zu Schwierigkeiten durch die Einmischung turkmenischer Behörden und andauernde Zahlungsverweigerungen seitens GALLA. Nach einem erneuten Baustopp Ende 2011 übernahm GALLA zunächst selbst mit nicht autorisierten Arbeitern den weiteren Bau, konnte die Projekte allerdings nicht fertigstellen.

Nach ergebnislosen Verhandlungen unter Einbeziehung höchster politischer Kreise erhob GALLA schließlich im August 2012 Klage gegen Unionmatex vor einem turkmenischen Gericht, um die bestehenden Verträge aufheben zu lassen. Das Gericht gab dem statt, GALLA vergab die Projekte an türkische Unternehmen.

Der Ablauf des Verfahrens widersprach jedoch allen rechtsstaatlichen Grundsätzen. Unionmatex wurde beispielsweise daran gehindert, einen Übersetzer mit zur mündlichen Verhandlung zu bringen. Der Rechtsanwalt von Unionmatex fühlte sich von der turkmenischen Regierung derart unter Druck gesetzt, dass er sein Mandat noch vor der mündlichen Verhandlung niederlegte.

Eine im Oktober 2012 von Unionmatex eingereichte Klage auf Zahlung der Abschlussvergütung und Herausgabe von enteigneten Baumaschinen des Unternehmens wird von turkmenischen Gerichten seit Jahren verschleppt. Die ausstehenden Zahlungen haben schließlich dazu geführt, dass Unionmatex 2014 den Geschäftsbetrieb einstellen und Insolvenz anmelden musste.

Nachdem mehrere Versuche einer außergerichtlichen Einigung scheiterten, beschreitet Dr. Herzig nun den Klageweg vor dem internationalen Schiedsgericht für Investitionsstreitigkeiten, das bei der Weltbank angesiedelt ist. Dr. Herzig wird dabei unterstützt von mehreren Spezialisten der internationalen Abteilung von Schultze & Braun (Dr. Annerose Tashiro und Manuela C. Becker-Schnurr) sowie mit einem erfahrenen Anwaltsteam von Gleiss Lutz (Dr. Stephan Wilske, Todd J. Fox, Dr. Laura Bräuninger), die ein vergleichbares Verfahren schon einmal erfolgreich bestritten haben.

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