Pressemitteilungen

23.12.2016 | Schultze & Braun | Mitteilung der Pressestelle
Mehrere Gesellschaften der COSMA-Gruppe stellen nach staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen Insolvenzanträge

Staatsanwaltschaft Mannheim ermittelt wegen des Verdachts des gewerbsmäßigen Betrugs

Vorläufige Insolvenzverwalter haben mit der vermögensrechtlichen Aufklärung begonnen, haben aber noch keinen Zugriff auf alle Unterlagen der Gruppe

Betroffene Anleger werden gebeten, zum jetzigen Zeitpunkt von Einzelanfragen abzusehen, um die Ermittlungen nicht zu verzögern. Sie werden durch die vorläufigen Insolvenzverwalter direkt angeschrieben und können sich über das speziell hierfür eingerichtete Internetportal www.schubra.de/cosma informieren.

Karlsruhe/Stutensee. Mehrere Gesellschaften der in Stutensee bei Karlsruhe ansässigen COSMA-Gruppe haben Insolvenzantrag gestellt. Gegen Verantwortliche der Gesellschaften laufen derzeit Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Mannheim wegen des Verdachts des gewerbsmäßigen Betrugs, eine Person sitzt in Untersuchungshaft.

Die Unternehmensgruppe sammelte über Kooperationspartner/Vermittler und ihre Homepage Gelder von Anlegern ein und versprach, diese zu 70 Prozent in physischem Gold anzulegen und dieses Gold anlegerbezogen einzulagern. Die restlichen 30 Prozent der eingeworbenen Gelder sollten in das Vermögen der Gesellschaften fließen, die daraus vom 13. Anlagemonat an eine garantierte Rendite von bis zu acht Prozent erwirtschaften wollten.

Nach den Insolvenzanträgen mehrerer Gruppengesellschaften hat das Amtsgericht Karlsruhe die Rechtsanwälte Holger Blümle, Tobias Hirte und Harald Kroth von Schultze & Braun zu vorläufigen Insolvenzverwaltern bestellt. Diese haben mit der vermögensrechtlichen Aufklärung begonnen.

Aufgrund der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen und der Arrestierung der Vermögensgegenstände haben die vorläufigen Insolvenzverwalter derzeit aber nur eingeschränkten Zugriff auf Unterlagen der Unternehmensgruppe. Daher können derzeit noch keine verbindlichen Aussagen zu den konkreten Vermögensverhältnissen gemacht werden. Es ist davon auszugehen, dass die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Mannheim noch eine längere Zeit andauern werden.

Die vorläufigen Insolvenzverwalter bitten daher betroffene Anleger darum, zum jetzigen Zeitpunkt noch von Anfragen abzusehen, um die Ermittlungen schnellstmöglich vorantreiben zu können. Eine konkrete Erteilung von Auskünften zu den Einzelverträgen und den damit zusammenhängenden Vermögensgegenstände ist derzeit noch nicht möglich.

Die Betroffenen erhalten in den kommenden Tagen ein gesondertes Schreiben der vorläufigen Insolvenzverwalter mit ersten Informationen zugesandt. Ebenso wird unter der Adresse www.schubra.de/cosma ein Internetportal eingerichtet, für das Betroffene ein Zugangspasswort erhalten. Auf dieser Plattform werden im Laufe des Verfahrens weitere Informationen bereitgestellt.

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