Pressemitteilungen

30.10.2018 | Schultze & Braun | Mitteilung der Pressestelle
Nach Insolvenzantrag - Filialen der Bäckerei Horst bleiben geöffnet

Verkauf in den neun Filialen geht derzeit weiter

Rund 80 Mitarbeiter über das Insolvenzgeld bis Ende November abgesichert

Amtsgericht Marburg bestellt Dr. Michael Lojowsky von Schultze & Braun zum vorläufigen Insolvenzverwalter

Fronhausen. Die Inhaberin des Oberhessischen Backhauses Horst, Andrea Horst, hat beim Amtsgericht Marburg Insolvenzantrag gestellt. Das Amtsgericht bestellte Rechtsanwalt Dr. Michael Lojowsky von Schultze & Braun zum vorläufigen Insolvenzverwalter. Ungeachtet des Insolvenzantrags läuft der Verkauf in allen Filialen weiter. „Wir produzieren unverändert und beliefern sämtliche Filialen während der gewohnten Öffnungszeiten mit frischer Ware“, betont Dr. Lojowsky.

Die rund 80 Mitarbeiter des Unternehmens sind bis Ende November über das Insolvenzgeld abgesichert.

Der vorläufige Insolvenzverwalter verschafft sich derzeit einen Überblick über die wirtschaftliche Lage des Unternehmens und prüft Sanierungsoptionen. „Das Oberhessische Backhaus Horst ist ein etablierter Filialbetrieb, der auf eine traditionsreiche Geschichte zurückblicken kann. Wir werden alles tun, um dieses Unternehmen wenn möglich zu erhalten“, sagt Dr. Lojowsky. Denkbar sei etwa die Übernahme des Geschäftsbetriebes durch eine andere Bäckerei.

Die Bäckerei hatte bereits vor dem Insolvenzantrag Sanierungsmaßnahmen ergriffen und eine Filiale in Linden geschlossen sowie zwei weitere Filialen in Schwalmstadt und Korbach zum 31. Januar 2019 gekündigt.

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