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26.04.2019 | Sport Voswinkel | Mitteilung der Pressestelle
Sport Voswinkel leitet Sanierung im Wege eines Schutzschirmverfahrens ein

Sporthandelskette setzt Sanierung in vorläufiger Eigenverwaltung fort / 74 Filialen mit 1.200 Mitarbeitern betroffen / Dr. Christoph Schulte-Kaubrügger von der Kanzlei White & Case als vorläufiger Sachwalter eingesetzt

Die mit 74 Filialen deutschlandweit agierende Sporthandelskette Voswinkel hat heute beim Amtsgericht Dortmund die Einleitung eines Schutzschirmverfahrens beantragt. Dr. Christoph Schulte-Kaubrügger von der Kanzlei White & Case wurde als vorläufiger Sachwalter eingesetzt.

„Der Geschäftsbetrieb bei Sport Voswinkel geht trotz des eingeleiteten Schutzschirmverfahrens ohne Einschränkungen weiter. Die Löhne und Gehälter unserer Mitarbeiter sind über das Insolvenzgeld bis Ende Juni gesichert. Bis dahin werden wir die Restrukturierung und die Sanierung von Sport Voswinkel vorantreiben“, betont Helge Mankowski, Geschäftsführer der Sport Voswinkel GmbH & Co. KG.

Sport Voswinkel gehört zu den größten Sportfilialisten in Deutschland. Das Unternehmen betreibt bundesweit 74 Filialen und beschäftigt rund 1.200 Mitarbeiter. Im Geschäftsjahr 1. Oktober 2017 bis 30. September 2018 erlöste Sport Voswinkel rund 139 Mio. Euro, ein Minus im Vergleich zum Vorjahr (ca. 146 Mio. Euro) von rund fünf Prozent.

Gründe für die Schieflage des Unternehmens sind Frequenz- und damit verbunden Umsatzrückgänge, erhöhter Wettbewerbsdruck durch Onlinehandel und Discounter sowie Filialen, deren Standorte die Umsatzerwartungen nicht erfüllen konnten.

Das Schutzschirmverfahren bietet Unternehmen einen rechtlichen Rahmen, um sich bei laufendem Geschäftsbetrieb in enger Abstimmung mit den Gläubigern neu aufzustellen. Im Unterschied zu einem regulären Insolvenzverfahren bleibt dabei die unternehmerische Verantwortung in den Händen der Geschäftsführung, die die Sanierung selbst steuert. Das Insolvenzrecht erlaubt dies in Fällen, in denen Unternehmen bei wirtschaftlichen Problemen frühzeitig selbst tätig werden und genügend Handlungsspielraum für eine Lösung besteht. Beides ist bei Voswinkel der Fall. In der Eigenverwaltung setzt das zuständige Amtsgericht keinen Insolvenzverwalter, sondern einen sogenannten Sachwalter ein. Dieser überwacht, ähnlich wie ein Aufsichtsrat, das Verfahren im Interesse der Gläubiger. Als vorläufiger Sachwalter wurde Dr. Christoph Schulte-Kaubrügger von der Kanzlei White & Case bestellt. Für die Beratung von Sport Voswinkel im Rahmen des Schutzschirmverfahrens ist Dr. Lorenzo Matthaei von der Kanzlei Finkenhof Rechtsanwälte in Frankfurt verantwortlich.

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