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Das Bundesjustizministerium hat laut einem Bericht des Handelsblatts ein Konzept für eine neue Unternehmensform – „Gesellschaft mit gebundenem Vermögen“ (GmgV) – erarbeitet.
Dazu teilt Dr. Frank Schuck, Partner der Kanzlei Noerr mit:
„Das neue Konzeptpapier aus dem Bundesjustizministerium zu einer „Gesellschaft mit gebundenem Vermögen“ (GmgV) lenkt den Blick auch auf die politische Debatte um eine Reform der Erbschaftsteuer. Die Unternehmensform soll nun - wie Familienstiftungen - alle 30 Jahre einer Erbersatzsteuer unterworfen und damit ein Erbfall erbschaftsteuerlich fingiert werden.
Rechtlich verwundert das auch insoweit, als die GmgV ihren Gesellschaftern gerade keine Vermögenspositionen vermitteln soll, die Gegenstand von Schenkungen oder Erbschaften und damit Ansatzpunkt einer Schenkung- oder Erbschaftsteuer sein könnten.
Politisch dürfte das die Handschrift der SPD sein, unter deren Führung die beiden Bundesministerien Justiz und Finanzen stehen, die das Konzeptpapier abgestimmt haben. Und wie schon das so genannte FAIRErben Konzept zur Erbschaftsteuer wird es auch ein Stück Taktik sein, um Verhandlungen über eine Reform der Erbschaftsteuer zu lenken.“