Pressemitteilungen

06.03.2024 | | Mitteilung der Pressestelle
Stellungnahme der Kanzlei Noerr zum Urteil des EuGH zu technischen Normen

Der Gerichtshof der Europäischen Union hat heute entschieden, dass europäische harmonisierte technische Normen über die Sicherheit von Spielzeug für alle Unionsbürger zugänglich sein müssen (C-588/21 P). Dazu teilt Prof. Dr. Thomas Klindt, Industrieanwalt und Partner der Kanzlei Noerr, mit:

„Das Urteil im sogenannten „Malamud“-Verfahren stellt das gesamte europäische System der freiwilligen technischen Normung zur Disposition – nicht nur im Hinblick auf Normen zur Sicherheit von Spielzeug. Für die Industrie steht viel auf dem Spiel, denn nun ist völlig offen wie zukünftig neue technische Normen (weiter) entwickelt werden.

In dem Verfahren ging es um die Frage, ob Normen urheberrechtlich geschützt sind oder nicht. Indem das Gericht diese Frage und damit einen Anspruch der Kläger auf kostenfreien Zugang zu diesen Normen bejaht, ist die Finanzierbarkeit des bisherigen Normungssystems gefährdet.

Die Entwicklung technischer Normen ist langwierig und teuer. Denn es sollen keine kleinteiligen Vorgaben gemacht, sondern offene Standards gesetzt werden, die zukünftige Entwicklungen antizipieren. Deshalb sind die Verbände wie der DIN auf eine langfristig gesicherte Finanzierung ihrer Arbeit angewiesen. Die Verbände finanzieren sich im Wesentlichen aus dem Verkauf von Normen, an denen sie die Urheberrechte halten.

Ohne diese Finanzierungsmöglichkeit droht die Arbeit der Verbände stillzustehen und damit auch das gesamte System der europäischen Normsetzung.“

Für Rückfragen steht Ihnen Herr Klindt gerne zur Verfügung.

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