Pressemitteilungen

12.04.2017 | BDIU Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen | Mitteilung der Pressestelle
Teurer Unterhaltsvorschuss: BDIU schlägt vor, Inkassounternehmen zur Steigerung von Rückholquoten zu beauftragen

Berlin, 11. April 2017 – Gestern wurde bekannt, dass der öffentlichen Hand pro Jahr ein Fehlbetrag von 650 Millionen Euro durch nicht rückerstattete Unterhaltsvorschusszahlungen entsteht. Die sogenannte Rückholquote liegt bei lediglich 23 Prozent. Kirsten Pedd, Präsidentin des Bundesverbands Deutscher Inkasso-Unternehmen (BDIU), findet, dass dieser Fehlbetrag deutlich reduziert werden könnte.

„Es ist gut, dass der Staat Alleinerziehenden finanziell unter die Arme greift und sie beim Aufziehen ihrer Kinder nicht alleine lässt“, so Pedd am Dienstag in Berlin. „Die Bezeichnung Unterhaltsvorschuss zeigt aber, wo das Problem liegt. Zahlungspflichtig bleibt weiterhin der andere Elternteil, zumeist Männer. Sie müssen den Sozial- und Jugendämtern die vorgestreckten Zahlungen ersetzen. Viele Ämter stoßen beim Durchsetzen dieser Zahlungsansprüche allerdings an die Grenzen ihrer Leistungskapazitäten. Einige Kommunen arbeiten daher bereits mit Inkassounternehmen zusammen. Diese sind als Rechtsdienstleister auf genau solche Tätigkeiten spezialisiert. Daran könnten sich alle Kommunen ein gutes Beispiel nehmen. Inkassounternehmen würden der öffentlichen Hand gerne dabei helfen, den jährlichen Fehlbetrag von 650 Millionen Euro beim Unterhaltsvorschuss deutlich zu reduzieren. Profitieren würden davon alle Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern in diesem Land.“

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