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19.07.2018 | Heinz-Kettler-Stiftung | Mitteilung der Pressestelle
Übernahme der Kettler GmbH geht in die zweite Runde

Die Zukunft des Freizeitartikelherstellers Kettler ist offen: Heute meldete das Unter-nehmen beim Landgericht Arnsberg Insolvenz an. Die Übernahme durch den Investor Altera Capital soll nun im Rahmen einer Insolvenz in Eigenregie verwirklicht werden. Die Akquisition durch die internationale Finanzholding aus Luxemburg scheiterte im ersten Anlauf daran, dass sie ihr Engagement mit ungewöhnlich hohen Forderungen an die Heinz-Kettler-Stiftung verknüpft hat. Nach Ansicht der Stiftungsaufsicht sind der-artige Leistungen aber nach dem deutschen Stiftungsrecht nicht möglich. Einen rechts-konformen Kompromissvorschlag, den die Stiftung unterbreitet hat, wurde von den Investoren nicht akzeptiert.

Am 21.6.2018 gab die Kettler GmbH bekannt, dass ein Investor gefunden wurde, der be-reit sei, in das Unternehmen zu investieren. Die Finanzholding Altera Capital aus Luxem-burg hatte sich bereit erklärt, eine Wachstumsstrategie für die Traditionsmarke zu ent-wickeln. Details zu den geplanten Restrukturierungsmaßnahmen ließen die Investoren aber offen. Die Anteile sollten zu einem symbolischen Preis von 1 Euro übertragen wer-den. Bis zum Schluss blieb unklar, ob und in welcher Höhe Eigenkapital eingelegt werden sollte. Stattdessen wurde im Lauf der Gespräche deutlich, dass der geforderte Deal zu Belastungen bei der Heinz-Kettler-Stiftung in der Größenordnung von ca. 40 Mio. € füh-ren würde.

Die Stiftung und die Stiftungsaufsicht prüften daraufhin die im Vertrag zwischen Investor und der GmbH vereinbarten Rahmenbedingungen. Die Stiftung war in diese Verhandlungen zu keiner Zeit eingebunden. Ein durch die Stiftungsaufsicht beauftragtes Gutachten eines unabhängigen Wirtschaftsprüfungsunternehmens bestätigte schließli ch, dass die Stiftung, die ausschließlich der Förderung des Behindertensports dient, nach dem Gesetz eine solche Zahlung nur dann leisten dürfe, wenn dem eine entsprechende Gegenleistung entgegenstehe und das Stiftungsvermögen nicht entgegen dem Stiftungszweck gemindert wird. Maximal zulässig sei demnach die Zahlung von bis zu 17 Millionen Euro unter der Voraussetzung, dass Risiken, die mit der Transaktion verbunden sind, für die Stiftung durch eine Bankgarantie abgesichert werden. Darüber hinaus soll te es Regelungen geben, die das unkontrollierte Abfließen von Mitteln sicherstellen sollten. Die luxemburgischen Investoren lehnten die von der Stiftungsaufsicht und dem Gutachter aufgestellten Mindestanforderungen hingegen ab.

Die Heinz-Kettler-Stiftung hat den Prozess der Investorensuche im Jahr 2017 erst möglich gemacht, indem sie einen hohen Millionenbetrag (knapp 8 Millionen Euro) im Rahmen einer gütlichen Einigung über teils strittige Nachlassverbindlichkeiten zur Verfügung gestellt und anstehende Zahlungen der Kettler GmbH gestundet hat. „Wir bedauern die aktuelle Entwicklung“ meint Stiftungsvorstand Andreas Sand. „Die Heinz-Kettler-Stiftung hat die Kettler GmbH während der Investorensuche in erheblichem Umfang unterstützt. Allerdings müssen wir klarstellen, dass es kein Kaufangebot der Heinz-Kettler-Stiftung für die Kettler GmbH gab. Wir sind davon überzeugt, dass mit einer entsprechenden Fortführungsstrategie die Sanierung der Kettler GmbH auch weiterhin möglich ist. Wir haben in den Verhandlungen deutlich gemacht, dass die Stiftung bereit war, weitere Mittel zur Verfügung zu stellen. Das gilt grundsätzlich nach wie vor. Die Heinz-Kettler-Stiftung muss sich dabei aber an die gesetzlichen Rahmenbedingungen des Stiftungsrechts halten. Die Investoren waren nicht bereit, diese zu akzeptieren.“

Die Bedingungen des Investors sahen weitere, für die Heinz-Kettler-Stiftung problematische, nicht zustimmungsfähige Bedingungen vor. So sollten die Stiftungsunternehmen in UK und USA ihre eigenen Markenrechte für den Kaufpreis von einem Euro veräußern. Sie sollten demnach in Zukunft an den Investor ungewöhnlich hohe Lizenzgebühren zahlen, wenn sie die Marke Kettler weiter nutzen wollten. Die Heinz-Kettler-Stiftung sollte außerdem, angeblich zur Entschuldung der Kettler GmbH, eine Forderung der Bank in Höhe von 17 Millionen Euro für den identischen Gegenwert erwerben und dann auf eine Gesellschaft mit Sitz auf den British Virgin Islands für einen Kaufpreis von 2 € weiterverkaufen. Eine Absicherung dieser Zahlung durch eine Bankgarantie wurde aber seitens der Investoren abgelehnt.

DER VORSTAND

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