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21.06.2023 | | Mitteilung der Pressestelle
VORLÄUFIGES INSOLVENZVERFAHREN FÜR THÜRINGER ARBEITSLOSENINITIATIVE-SOZIALE ARBEIT E.V. ERÖFFNET

RECHTSANWALT ROLF ROMBACH ALS VORLÄUFIGER INSOLVENZVERWALTER BESTELLT

GESPRÄCHE ÜBER DIE FORTFÜHRUNG DES GESCHÄFTSBETRIEBS LAUFEN

STILLLEGUNG HÄTTE GRAVIERENDE KONSEQUENZEN FÜR SOZIAL SCHWACHE

ZIEL IST EINE LANGFRISTIGE PERSPEKTIVE IN EINER NEUEN ORGANISATIONSSTRUKTUR

Erfurt, 21. Juni 2023 – Über das Vermögen des Thüringer Arbeitsloseninitiative-Soziale Arbeit e.V., kurz Talisa, ist vor dem Amtsgericht Erfurt ein Insolvenzantragsverfahren anhängig. Das Amtsgericht Erfurt hat mit Beschluss vom 16.06.2023 die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und Herrn Rechtsanwalt Rolf Rombach, Erfurt, zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.

Zweck des Vereins ist die uneigennützige Hilfe und Unterstützung bei persönlicher und wirtschaftlicher Bedürftigkeit mit dem Ziel der Selbsthilfe. Zur Verwirklichung organisiert der Verein Beratung, Betreuung, Qualifizierung sowie aktive Beschäftigung für den im Vereinszweck definierten Personenkreis. Aktuell organisiert der Verein:

• Organisation und Betreuung von Tafeln. Der Verein ist Mitglied im Dachverband „Tafel Deutschland e.V.“. Damit gewährt der Verein in Thüringen Hunderten von Bedürftigen Lebensmittel.

• Kleiderkammern, Möbelhöfe

• Schuldnerberatung

• Obdachlosenhilfe

Der Verein ist in ganz Thüringen mit vier Regionalstellen besetzt. Aktuell werden im Verein noch 75 Mitarbeiter beschäftigt. Rechtsanwalt Rolf Rombach hat als vorläufiger Insolvenzverwalter die Arbeit umgehend aufgenommen. Erste Gespräche mit den Leitern der Regionalstelle sowie der aktuellen Vorsitzenden des Vereins haben stattgefunden. Vorrangiges Ziel ist es, zunächst den Vereinszweck zu stabilisieren und die angebotenen Tätigkeiten aufrechtzuerhalten. Eine Stilllegung des Geschäftsbetriebes hätte gravierende Konsequenzen für die Betroffenen in ganz Thüringen.

„An einer neuen Fortsetzungslösung mit einer neuen Organisationsstruktur wird derzeit gearbeitet. Das wird allerdings noch einige Wochen in Anspruch nehmen“, so Rolf Rombach. RA Rombach bittet gerade jetzt um Freigabe öffentlicher Fördermittel, damit eine Fortführung des Geschäftsbetriebes nahtlos stattfinden kann. Die zweckentsprechende Verwendung der Gelder ist durch die Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung gesichert.

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