Pressemitteilungen

09.12.2025 | | Mitteilung der Pressestelle
Von existenzieller Bedeutung: Handlungsbedarf für Unternehmen bei den Pensionsverpflichtungen

• Pensionsverpflichtungen – etwa für die betriebliche Altersversorgung oder die Betriebsrenten ihrer Mitarbeitenden – können für Unternehmen zur existenziellen Herausforderung werden

• Pensionsrückstellungen können zu einer bilanziellen Überschuldung des Unternehmens führen – Insolvenzantragspflicht greift seit dem Jahresbeginn 2024 wieder in vollem Umfang

• Zusätzliche Herausforderung für Unternehmen mit langjährigen Versorgungszusagen – aktuelle Situation und Handlungsbedarf angesichts der wahrscheinlichen Leitzinssenkungen prüfen

Bremen/Nürnberg. Nach langem Hin und Her hat der Bundestag am Freitag (5.12.) das Rentenpaket der schwarz-roten Regierung beschlossen – ein Paket, das für die Koalition zwischenzeitlich zur existenziellen Fragestellung geworden war. Die Altersvorsorge ist aber nicht nur für die Politik, sondern auch für Unternehmen ein Thema mit mitunter existenzieller Bedeutung. Alexander von Saenger, der Leiter des Arbeitsrechtsbereichs bei der bundesweit vertretenen Kanzlei Schultze & Braun ordnet die Bedeutung der finanziellen Aufwendungen ein, die Unternehmen für ihre Pensionsverpflichtungen – etwa für die betriebliche Altersversorgung oder die Betriebsrenten ihrer Mitarbeitenden – aufbringen müssen, und er erläutert den Handlungsbedarf und die Möglichkeiten, die sie haben. Fast 55 Prozent der rund 35 Millionen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Deutschland haben eine betriebliche Altersvorsorge oder Betriebsrente. Im Umkehrschluss sind das rund 19 Millionen potentiell Betroffene.

Finanzielle Schieflage und bilanzielle Überschuldung drohen

So sorgen etwa die vergleichsweise niedrigen Leitzinsen der Europäischen Zentralbank (EZB) und die generell volatile wirtschaftliche Entwicklung durchaus dafür, dass Unternehmen durch ihre Pensionsverpflichtungen in eine finanzielle Schieflage geraten können wie das zum Beispiel beim bekannten Modelleisenbahn-Hersteller Fleischmann der Fall war. Im Fall der Fälle führen die Pensionsrückstellungen zu einer bilanziellen Überschuldung des Unternehmens. „Seit Herbst 2023 hat die EZB die Leitzinsen gesenkt. Für Unternehmen ist das von großer Bedeutung, da diese Entwicklung für sie wirtschaftlich von Nachteil sein kann“ erläutert von Saenger, der Fachanwalt für Arbeitsrecht ist und an den Standorten von Schultze & Braun in Nürnberg und Bremen arbeitet. „Durch niedrigere Zinsen steigen die finanziellen Aufwendungen für die finanziellen Verpflichtungen, mit denen Unternehmen die Pensionszusagen für ihre Mitarbeitenden abdecken – eine Entwicklung, die wir bereits aus der Niedrigzinsphase zwischen 2008 und 2022 kennen, auch wenn die Leitzinsen der EZB damals noch weitaus niedriger waren als heute.“

Unternehmen müssen mehr Rückstellungen bilden

Beim sogenannten Rechnungszins, anhand dessen die notwendigen Rückstellungen für die Pensionszusagen berechnet werden, spielt der durchschnittliche Marktzinssatz der vergangenen zehn Geschäftsjahre eine wichtige Rolle. „Der Großteil des Zehnjahres-Zeitraums war geprägt von niedrigen Zinsen, die Leitzinserhöhungen zwischen dem Sommer 2022 und dem Herbst 2023 fallen dabei nur wenig ins Gewicht“, sagt von Saenger. „Das führt dazu, dass die künftigen Verpflichtungen der Unternehmen – etwa für die betriebliche Altersversorgung ihrer Mitarbeitenden – mit einem niedrigen Zins in die Gegenwart abgezinst werden und die Unternehmen daher mehr Rückstellungen bilden müssen.“

Eine große Herausforderung für die Liquiditätsplanung

Was das konkret bedeutet, lässt sich gut mit dem Beispiel eines mittelständischen Unternehmens verdeutlichen: Wenn ein solches Unternehmen aufgrund der niedrigen Zinsen einige zehn- oder hunderttausend Euro mehr für die Pensionsrückstellungen aufbringen muss, kann das die Liquiditätsplanung vor eine große Herausforderung stellen – gerade angesichts der generell volatilen wirtschaftlichen Entwicklung. „Im Fall der Fälle können die Pensionsrückstellungen sogar zu einer bilanziellen Überschuldung des Unternehmens führen. Da die Insolvenzantragspflicht seit dem Jahresbeginn 2024 wieder voll greift, ist die Geschäftsleitung dann verpflichtet, innerhalb der gesetzlichen Fristen einen Insolvenzantrag zu stellen“, sagt von Saenger.

Das Beispiel des Modelleisenbahn-Herstellers Fleischmann

„Bei Unternehmen, die ihren Mitarbeitenden bereits seit vielen Jahren eine Alters-, Invaliden- oder Hinterbliebenenversorgung anbieten, kommt eine zusätzliche Herausforderung hinzu“, sagt von Saenger. „Es kann es sein, dass das Verhältnis zwischen der Zahl der Betriebsrentner und der Zahl der aktiven Mitarbeitenden über die Jahre in Schieflage gerät – etwa, wenn das Unternehmen sein Geschäftsmodell anpassen oder sich aus anderen Gründen verkleinern muss. Wie beim bekannten Modelleisenbahn-Hersteller Fleischmann, bei dem die Pensionsverpflichtungen 2015 zu einer finanziellen Schieflage geführt haben. Nach Angaben des Unternehmens waren die verbliebenen 33 Mitarbeitenden damals nicht mehr in der Lage, die Pensionsverpflichtungen von mehr als 600 ehemaligen Mitarbeitenden zu erwirtschaften. Die Geschäftsleitung stellte einen Insolvenzantrag. Im Zuge des Verfahrens wurde für die Sanierung des Unternehmens ein Insolvenzplan erstellt und mit den Gläubigern abgestimmt. Ein wichtiger Bestandteil der Sanierung war, dass der Pensions-Sicherungs-Verein, kurz PSVaG, auf einen Großteil seiner Forderungen verzichtet hat, und die Pensionsverpflichtungen für die ehemaligen Mitarbeitenden des Unternehmens übernahm.

Die aktuelle Situation und den Handlungsbedarf prüfen

Unternehmen sollten das Thema Pensionsverpflichtungen daher generell im Blick haben und ihre aktuelle Situation und den Handlungsbedarf prüfen. „Bei den Pensionsverpflichtungen gilt die Devise: Je früher eine Schieflage erkannt wird, desto größer sind die Chancen, eine Lösung zu finden und die Pensionsverpflichtungen dadurch nicht zur existenziellen Herausforderung werden zu lassen“, fasst von Saenger zusammen.

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