Pressemitteilungen

06.11.2020 | | Mitteilung der Pressestelle
Vorläufiges Insolvenzverfahren über das Vermögen des Ersten Hanauer Fußball-Club 1893 e.V.

Das Amtsgericht Hanau hat den Sanierungsexperten und Rechtsanwalt Dr. Jan Markus Plathner von der bundesweit tätigen Kanzlei Brinkmann & Partner am 4. November 2020 zum vorläufigen Insolvenzverwalter über das Vermögen des Ersten Hanauer Fußball-Club 1893 e.V. bestellt. Betroffen von den gerichtlich angeordneten Sicherungsmaßnahmen sind sämtliche Mannschaften des Vereins.

Bei dem Ersten Hanauer Fußball-Club 1893 e.V. handelt es sich um den ältesten Fußballverein in Hessen und um den viertältesten Fußballverein Deutschlands. Im Jahr 2018 feierte der Verein das 125-jährige Jubiläum.

Die 1. Herrenmannschaft spielt in der höchsten hessischen Amateurklasse, der Hessenliga. Derzeit belegt die Mannschaft in der Hessenliga den vierten Tabellenplatz. Der Spielbetrieb ist jedoch aufgrund der Corona-Pandemie zunächst bis zum 30. November 2020 unterbrochen.

„Wir müssen uns jetzt erst einmal ein Bild vor Ort machen und mögliche Sanierungsmöglichkeiten des Vereins prüfen. Wichtig ist dabei, dass sämtliche Beteiligte im Verein nun an einem Strang ziehen“, erklärt der vorläufige Verwalter Dr. Jan Markus Plathner auf eine entsprechende Medienanfrage. Die ersten Abstimmungen, ob eine Sicherstellung der Spielergehälter über das Insolvenzausfallgeld möglich ist, wurden bereits eingeleitet. „Da dem Insolvenzantrag ein sogenannter Fremdantrag einer Krankenkasse zu Grunde liegt, habe ich mich mit den handelnden Personen jedoch noch nicht wegen einzelner Sachverhalte abstimmen können. Das wird jetzt wichtig sein.“ Wichtig sei zudem, dass für den Fall der Wiederaufnahme des Spielbetriebs der Verein startbereit ist.

An den Vorstand des Vereins richtet Plathner folgendes Signal: „Für den Fortgang des Verfahrens ist es wichtig, dass insbesondere der Vorstand konstruktiv mitarbeitet und sich offen für Lösungen zeigt. Mein Team und ich wollen helfen.“

Eine Möglichkeit, den Verein zu sanieren, bietet auch ein sogenanntes Insolvenzplanverfahren, so Dr. Jan Markus Plathner. Da die Spielordnung des Hessischen Fußballverbands für den Fall der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in der Saison 2020/21 keinen Zwangsabstieg vorsieht, gibt es auch begründete Hoffnungen, die Spielklasse zu halten. Ein wichtiger Teil der Arbeit wird auch auf die Aufrechterhaltung des Trainings- und Spielbetriebs der Jugendabteilungen sein.

Plathner war bereits als Sanierer bei den Insolvenzverfahren von Darmstadt 98, SpVG Bayreuth, 1. FC Eschborn, SV Bernbach und SV Niederursel tätig.

Hanau, 5. November 2020

Der WBDat.-E-Mail-Newsletter zum Insolvenzgeschehen:
Unser kostenloser Service für Sie. Täglich auf dem neuesten Stand.

abonnieren