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21.12.2012 | WHITE & CASE | Mitteilung der Pressestelle
WHITE & CASE ERSTREITET FÜR UNILEVER KLAGEABWEISUNG GEGEN FOODWATCH

Hamburg, 20. Dezember 2012 – Die internationale Anwaltssozietät White & Case LLP hat für Unilever vor dem Landgericht Hamburg die Abweisung einer Unterlassungsklage erreicht. Unilever darf für seine Margarine Becel pro.activ auch in Zukunft das Zitat von Prof. Hans-Ulrich Klör verwenden: „Und aus wissenschaftlicher Sicht gibt es keinen Hinweis darauf, dass der Verzehr pflanzensterinangereicherter Produkte mit Nebenwirkungen in Verbindung zu bringen ist.“ Die Organisation Foodwatch hatte auf Unterlassung der Nutzung dieser Aussage geklagt.

Die Margarine Becel pro.activ nutzt Pflanzensterine, um den Cholesterinspiegel zu senken und musste nach der EU Novel Food Verordnung zugelassen werden. Es war das erste Lebensmittel, das nach dieser ausführlichen Prüfung von Sicherheitsstudien zugelassen wurde. Auch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) sowie andere Behörden weltweit haben den Verzehr von Pflanzensterinen als sicher bewertet, u.a. die FDA in den USA.

„Der Prozess ist von der Gegenseite von Anfang an stark in den Blickpunkt der Öffentlichkeit gerückt worden“, kommentiert Dr. Frederik Thiering von White & Case. „Auch die gesamte Öffentlichkeitsarbeit der Gegenseite konnte aber nichts daran ändern, dass rechtlich und wissenschaftlich die besseren Argumente für unsere Mandantin sprachen.“

White & Case Local Partner Dr. Frederik Thiering beriet Unilever zusammen mit Partner Prof. Dr. Christian Rohnke (beide IP, Hamburg).

Über White & Case

White & Case LLP ist eine der führenden internationalen Anwaltssozietäten in Europa und in den entscheidenden wirtschaftlichen Zentren der Welt an 38 Standorten in 26 Ländern präsent. In Deutschland sind 250 Rechtsanwälte, Steuerberater und Notare in Berlin, Düsseldorf, Frankfurt am Main, Hamburg und München für White & Case tätig (www.whitecase.de).

Pressekontakte:

White & Case LLP
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Tel.: +49 69 29994 1628
gpierro@whitecase.com

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