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Moers, 12. Juni 2026. Der AWO Kreisverband Wesel e.V. („AWO Wesel“) hat einen entscheidenden Meilenstein im laufenden Sanierungsverfahren erreicht: Im heutigen Erörterungs- und Abstimmungstermin beim Amtsgericht Kleve haben die Gläubigerinnen und Gläubiger des Verbands dem vorgelegten Insolvenzplan mit überwältigender Mehrheit zugestimmt. Der Plan war vom Sanierungsteam erarbeitet und mit dem gerichtlich bestellten Sachwalter abgestimmt worden. Das Insolvenzgericht hat den Plan bereits bestätigt. Damit steht der erfolgreiche Abschluss des Verfahrens unmittelbar bevor.
Die Versammlung verlief konstruktiv und einvernehmlich. Im Rahmen des Termins informierte der Vorstand und das Sanierungsteam über den Verlauf der vergangenen Monate sowie über die zur Stabilisierung und Zukunftssicherung der AWO Wesel initierten Maßnahmen. Mit der Annahme des Insolvenzplans durch die Gläubigerversammlung sind jetzt die Voraussetzungen geschaffen, die AWO Wesel langfristig zu sichern und die wichtige soziale Arbeit in der Region fortzuführen. Nach Ablauf der üblichen Rechtsmittelfristen kann das Insolvenzverfahren in einigen Wochen aufgehoben werden. Der Verband ist dann organisatorisch wie wirtschaftlich neu aufgestellt und gilt als nachaltig saniert. Auf diese Weise werden rund 1.000 Arbeitsplätze in über 70 sozialen Einrichtungen gesichert.
AWO Wesel bleibt verlässlicher Partner in der Freien Wohlfahrtspflege
„Heute ist ein sehr wichtiger und emotionaler Tag für unseren Verband. Die vergangenen Monate waren für alle Beteiligten außerordentlich herausfordernd und nicht immer einfach. Umso dankbarer und erleichterter sind wir, dass unsere Gläubiger den eingeschlagenen Weg unterstützen und wir nun mit einer klaren Perspektive nach vorne blicken können. Unser besonderer Dank gilt unseren Beschäftigten und dem Betriebsrat. Sie haben dem Verband in dieser schwierigen Zeit die Treue gehalten, mit großem Engagement den Betrieb aufrechterhalten und dafür gesorgt, dass wir weiterhin für die Menschen in der Region da sein können“, erklärt der Vorstand der AWO Wesel, Benjamin Walch und Dirk Lorscheider von der Beratungsgesellschaft HC&S AG.
Auch Rechtsanwalt Roman-Knut Seger, der mit seinem Team von der BDO Legal Rechtsanwaltsgesellschaft mbH die Sanierung begleitet, würdigt die gemeinsame Leistung aller Beteiligten: „Die Zustimmung zum Insolvenzplan ist das Ergebnis eines intensiven und vertrauensvollen Sanierungsprozesses. Dass der Verband wirtschaftlich stabilisiert und zukunftsfähig aufgestellt ist, verdankt er dem großen Einsatz vieler Beteiligter.“
Sachwalter Dr. Markus Kier von der Kanzlei Piepenburg Rechtsanwälte ergänzt: „Mit der Zustimmung zum Insolvenzplan liegt nun eine tragfähige Lösung vor, die die Interessen der Gläubiger wahrt und zugleich die Grundlage für den Erhalt de Kreisverbandes und der unterhaltenen sozialen Einrichtungen schafft. Mein Dank gilt dem Insolvenzgericht, den Mitgliedern des Gläubigerausschusses für ihre konstruktive Begleitung sowie dem Vorstand und den Restrukturierungsexperten für die vertrauensvolle und professionelle Zusammenarbeit. Das heute erzielte Ergebnis ist Ausdruck einer starken Teamleistung und wäre ohne das engagierte Zusammenwirken aller Beteiligten nicht möglich gewesen.“
Hintergrund:
Der AWO Kreisverband Wesel e.V. hatte Anfang April 2025 ein Eigenverwaltungsverfahren gestartet, um dringend erforderliche Sanierungsmaßnahmen zu erarbeiten und umzusetzen. Der Kreisverband hatte diesen Weg eingeschlagen, weil es trotz großer Anstrengungen in den vergangenen Jahren nicht gelungen war, die wirtschaftlichen Altlasten beispielsweise aus dem ambulanten Pflegebereich aufzufangen. Hinzu gekommen sind deutliche gesetzliche Verschlechterungen bei der Finanzierung der Investitionen im stationären Pflegebereich. Die finanziellen und vor allem personellen Folgen der Corona-Pandemie im wichtigen Kernbereich Seniorenpflege hatten die Situation weiter verschärft. Am 1. Juni 2025 hatte das zuständige Insolvenzgericht erwartungsgemäß das Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung über das Vermögen des AWO Kreisverband Wesel e.V. eröffnet.
Weitere Informationen:
Die Arbeiterwohlfahrt (AWO) gehört zu den sechs Spitzenverbänden der Freien Wohlfahrtspflege in Deutschland. Auf der Grundlage ihrer unverrückbaren Grundwerte von Solidarität, Toleranz, Freiheit, Gleichheit und Gerechtigkeit hat die AWO seit ihrer Gründung 1919 jene Menschen im Blick, die aus unterschiedlichen Gründen zu den sozial Schwachen der Gesellschaft gehören. Die AWO setzt sich ein für benachteiligte Kinder und Erwachsene, Seniorinnen und Senioren, Menschen mit Behinderung, Menschen mit Migrationshintergrund, Wohnungslose, Beschäftigungslose oder Kranke. Der Kreisverband der Arbeiterwohlfahrt Wesel e.V. bietet in über 70 Einrichtungen und Projekten kreisweit ein breites Spektrum an Dienstleistungen und Hilfen in unterschiedlicher Form und von hoher Qualität an. Rund 1.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bieten über 5.000 Menschen jeden Alters im Kreisgebiet ein breites Spektrum an Dienstleistungen und Hilfen in allen Lebenslagen und unterschiedlichster Form mit zertifizierter ISO-Qualität an. Internet: www.awo-kv-wesel.de
Das Eigenverwaltungsverfahren betrifft ausschließlich den AWO Kreisverband Wesel e.V. Alle anderen Organisationen der Arbeiterwohlfahrt, wie Tochtergesellschaften, Ortsvereine und Kreisverbände, andere Kreis- und Bezirksverbände in NRW und der Bundesverband sind ausdrücklich nicht betroffen.