Pressemitteilungen

03.04.2014 | Willmer & Partner | Mitteilung der Pressestelle
Kernunternehmen der Prott-Gruppe stellen Insolvenzantrag

• Amtsgericht Bremerhaven bestellt Dr. Malte Köster zum vorläufigen Insolvenzverwalter

• Geschäftsbetrieb des Logistik- und Transportunternehmens wird bis auf weiteres fortgeführt

• Ausstehende Gehälter der rund 220 Mitarbeiter sollen zeitnah angewiesen werden

Bremerhaven, 2. April 2014 – Die Geschäftsführung der Prott-Gruppe, mit Hauptsitz in Bremerhaven, hat am Montag dieser Woche für die vier Kernunternehmen der Gruppe beim zuständigen Amtsgericht Bremerhaven Insolvenzanträge gestellt. Hintergrund sind gravierende Marktumwälzungen innerhalb der Logistikbranche sowie Schwierigkeiten bei der Refinanzierung des Transportgeschäfts. Hinzu kam eine insbesondere im letzten Jahr sich verschärfende Wettbewerbssituation im Ostverkehrsbereich.

Das Amtsgerichts Bremerhaven hat noch am selben Tag den Bremer Fachanwalt für Insolvenzrecht Dr. Malte Köster aus der Kanzlei Willmer & Partner zum vorläufigen Insolvenzverwalter für die vier Gesellschaften bestellt. Betroffen von der Insolvenz sind die Hauptgesellschaft Prott GmbH & Co. KG sowie die drei Tochtergesellschaften NTK Neutrales Transport Kontor GmbH, ABG Autohof GmbH & Co. KG sowie Jade Weser Cargo GmbH & Co. KG (JWC). Die Gruppe ist zum einen im Bereich der Containerlogistik (Prott, NTK und JWC) mit rund 100 eigenen LKW im gesamten Bundesgebiet sowie in Osteuropa und den Benelux-Ländern aktiv. Zum anderen wird in Bremerhaven ein Autohof mit LKW-Tankstelle, Restaurant und LKW-Vertragswerkstatt für die Marken Volvo, Renault und Iveco betrieben (ABG). Zuletzt erwirtschaftete die Gruppe mit rund 220 Arbeitnehmern an den Standorten Bremerhaven, Bremen, Hamburg und Wilhemshaven einen Umsatz von rund 40 Millionen Euro.

Die Auslandsgesellschaften der Gruppe in Polen und den Niederlanden, die jedoch nur einen kleinen Teil der Geschäftsaktivitäten ausmachen, sind von den Insolvenzanträgen zunächst nicht betroffen.

Der vorläufige Insolvenzverwalter hat die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Prott-Gruppe noch am Tag seiner Bestellung in einer Betriebsversammlung über die aktuelle Situation informiert. Nach einer ersten Bestandsaufnahme im Unternehmen kündigte Köster an, den Geschäftsbetrieb fortführen zu wollen. Die für eine Vorfinanzierung des Insolvenzgeldes erforderlichen Schritte wurden bereits in die Wege geleitet. Über das Insolvenzgeld der Bundesagentur für Arbeit sind die Löhne und Gehälter der Beschäftigten bis Ende Mai 2014 abgesichert.

Dr. Malte Köster, vorläufiger Insolvenzverwalter, in einer ersten Stellungnahme: „Moderner Logistik kommt branchenübergreifend zunehmende Bedeutung zu. Gleichzeitig ist der Wettbewerb in der Branche von sehr hoher Intensität geprägt. Vor diesem Hintergrund werden wir jetzt mit Hochdruck daran arbeiten, tragfähige Lösungen für die Zukunft zu finden, die möglichst viele Arbeitsplätze sichern und stabile Perspektiven bieten. In einem ersten Schritt werden wir uns darum kümmern, dass die ausstehenden Löhne und Gehälter für den Monat März angewiesen werden. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und ihre Familien können sich darauf verlassen, dass dies zeitnah erfolgt.“

Dr. Malte Köster
Rechtsanwalt/Fachanwalt für Insolvenzrecht
als vorläufiger Insolvenzverwalter

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