Pressemitteilungen

08.01.2018 | anchor Rechtsanwälte | Mitteilung der Pressestelle
Closing des Kaufvertrags beim Küchenmöbelhersteller ALNO

- Alle wesentlichen Bedingungen für Wirksamkeit des Kaufvertrags erfüllt

- Alle im Kaufvertrag vereinbarten Vermögenswerte der ALNO AG gehen auf RiverRock über

- Große Unterstützung vom Betriebsrat

- Erleichterung bei Mitarbeitern, Stadt und Region -

Pfullendorf, 05.01.2018. Große Freude und Erleichterung bei den Mitarbeitern des Küchenmöbelherstellers ALNO in Pfullendorf. Der Insolvenzverwalter Prof. Dr. Martin Hörmann teilt mit, dass der Kaufvertrag zwischen der ALNO AG und der Erwerberin, dem britischen Finanzinvestor RiverRock nunmehr vollzogen werden kann. Damit wird der kurz vor Weihnachten am 18.12.2017 unterschriebene notarielle Kaufvertrag zwischen beiden Parteien wirksam. Inzwischen sind die wesentlichen Bedingungen für die Wirksamkeit des Vertrages erfüllt. Somit gehen alle im Kaufvertrag vereinbarten Vermögenswerte wie Maschinen, Grundstücke und Markenrechte im Zuge der übertragenden Sanierung an die Käuferin über. Damit steht der Fortführung des Küchenmöbelherstellers durch die Neue ALNO GmbH in Pfullendorf nichts mehr entgegen.

Eindrucksvolle Aufbruchsstimmung

„Ich freue mich sehr, dass mit dem Closing nun unser Ziel erreicht ist, ALNO eine Zukunftsperspektive zu geben. Es herrscht eine beeindruckende Aufbruchsstimmung. Dies zeigt sich in der Motivation und dem Einsatz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Sie sind die Seele und die Identität von ALNO und sie haben in den letzten Wochen und Monaten viel mitmachen müssen. Ihnen gebührt hohe Achtung und unser aller Dank“, sagt Insolvenzverwalter Martin Hörmann. „Die Schaffung einer großen Zahl neuer Arbeitsverhältnisse innerhalb sehr kurzer Zeit“ sei auch der „guten intensiven Zusammenarbeit und großen Unterstützung des Betriebsrats zu verdanken“, betont Hörmann.

Vorbereitungen auf Hochtouren

„Jetzt ist die Gewissheit da, nun kann es losgehen.“, ergänzt Andreas Sandmann, Geschäftsführer der Neuen ALNO GmbH. Die Vorbereitungen für die Wiederaufnahme des Geschäftsbetriebs und der Produktion laufen auf Hochtouren. Bereits am 02.01.2018 hatte Geschäftsführer Andreas Sandmann erklärt, dass die notwendige Personalstärke für die Wiederaufnahme des Geschäftsbetriebs erreicht sei und hatte die Funktionsfähigkeit der Bereiche und Abteilungen bestätigt. Die ersten neuen ALNO-Küchen sollen noch im ersten Quartal ausgeliefert werden.

Unerwartete Rettung durch Engagement von RiverRock

Erst kurz vor Weihnachten, am 18. Dezember 2017, hatte Insolvenzverwalter Hörmann von der Kanzlei anchor Rechtsanwälte einen Kaufvertrag zur Übernahme der Vermögensgegenstände der ALNO AG im Zuge einer übertragenden Sanierung mit dem britischen Finanzinvestor RiverRock unterschrieben. Der Kaufvertrag sah eine zügige Wiederaufnahme des bereits am 24. November 2017 stillgelegten Geschäftsbetriebs vor. Der Beschluss über die Einstellung des Geschäftsbetriebs der ALNO AG wurde durch das heutige Closing inzwischen zurückgenommen.

Das Insolvenzverfahren der ALNO AG läuft losgelöst von der weiteren Entwicklung der Neuen ALNO GmbH weiter. Insolvenzverwalter Hörmann wird sich nun im Interesse der Gläubiger um die Aufarbeitung der Vorgänge aus der Vergangenheit kümmern. Am 09.01.2018 wird er den Gläubigern auf der ersten Gläubigerversammlung seinen Bericht vortragen.

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