Pressemitteilungen

01.12.2016 | dhpg | Mitteilung der Pressestelle
EU-Kommission legt Entwurf für ein vorgerichtliches Sanierungsverfahren vor

Ziel: frühzeitige Umstrukturierung zur Vermeidung einer Insolvenz und zum Erhalt von Arbeitsplätzen

dhpg begrüßt diesen Schritt im Grundsatz, ruft aber Beteiligte auf, sich intensiv mit dem Vorschlag zu beschäftigen

Bonn, 30. November 2016 – Der nun vorgelegte Entwurf der EU-Kommission für vorgerichtliche Sanierungsverfahren ist Teil des Aktionsplans zur Schaffung einer Kapitalmarktunion und der Binnenmarktstrategie der EU. Ziel des vorgerichtlichen Sanierungsverfahrens ist die nachhaltige Sanierung angeschlagener Unternehmen. Bei Insolvenzverfahren in Deutschland gelingt dies bisher nur selten; dem Statistische Bundesamt zufolge erfolgte im Zeitraum 2009-2013 nur in 4,8% der Fälle tatsächlich eine Sanierung. Hierdurch soll nicht zuletzt auch die Finanzstabilität der einzelnen Volkswirtschaften geschützt werden, da durch ein effizientes Umstrukturierungsverfahren die Kapitaldienstfähigkeit der betroffenen Unternehmen erhalten oder wiederhergestellt werden soll. Die Regelungen des Entwurfs gewähren den Mitgliedstaaten einen erheblichen Spielraum bei der Umsetzung. Nach dem Entwurf soll die Mitwirkung und Kontrolle durch Gerichte und Behörden beschränkt werden.

Der nun von der EU vorgelegte Entwurf stellt aus Sicht der dhpg alle Beteiligten vor neue Herausforderungen. Dies betrifft die Kreditwirtschaft ebenso wie die Berater:

1. Die Einführung so genannter „Early WarningTools“ als Bestandteil von Darlehensverträgen sowie Buchführung-und Überwachungspflichten für Unternehmen dürften den administrativen Aufwand erhöhen.

2. Durch die vorgesehene Regelung, dass Lösungsklauseln im vorinsolvenzlichen Sanierungsverfahren kein Recht zur Beendigung des Vertragsverhältnisses geben sollen, werden zudem alle weiteren Vertragspartner eines Unternehmens für den Erfolg eines Sanierungsverfahrens mit in die Haftung genommen.

Dirk Obermüller, Insolvenzverwalter und zertifizierter Restrukturierungsberater beim Bonner Beratungsunternehmen dhpg, nimmt Stellung zum Gesetzesentwurf: „Wir empfehlen allen Stakeholdern bereits jetzt, sich intensiv mit den Auswirkungen der Initiative zu befassen und die erforderliche Anpassung der Prozesse vorzunehmen. Der jetzt vorgelegte Entwurf sieht Maßnahmen vor, die prinzipiell geeignet sind, Sanierungen qualitativ zu verbessern und effizienter zu gestalten. Zu diesem Zweck sieht der Entwurf eine Abkehr von bisher im deutschen Insolvenzrecht geltenden Grundsatz vor, dass ausnahmslos alle Gläubiger in die Restrukturierung mit einzubeziehen sind. Anders als bisher dürfen die am Sanierungsplan nicht beteiligten Gläubiger im gewöhnlichen Geschäftsgang weiter bedient werden. Das Verfahren soll bereits zur Verfügung stehen, bevor ein Insolvenzgrund nach nationalem deutschem Recht eingetreten ist. Zwar haben sich die durch Einführung des ESUG eingeführten Sanierungsverfahren in der Praxis bewährt, allerdings wird die Förmlichkeit des Verfahrens und die Aufsicht der Insolvenzgerichte vielfach als hinderlich empfunden.“

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