Pressemitteilungen

24.10.2013 | dnp Depping | Mitteilung der Pressestelle
Werte für Zeichner von Wölbern-Fonds mittels Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung erhalten

· Bernd Depping von dnp Depping Sanierungsgeschäftsführer der Wölbern Fondsmanagement GmbH

· Fonds sorgfältig analysieren – soweit notwendig angemessene Sanierungsmaßnahmen konzipieren

· Komitee für Interessen der Anleger institutionalisieren

Hamburg/Essen, 23. Oktober 2013

Die Geschäftsführung der Wölbern Fondsmanagement GmbH wird unter Führung des jüngst bestellten Sanierungsgeschäftsführers Bernd Depping von dnp Depping mit den rechtlichen Instrumenten eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung der Wölbern Fondsmanagement GmbH für Gläubiger und Zeichner von Wölbern-Fonds so viele Werte wie möglich sichern.

Die Muttergesellschaft der Wölbern Fondsmanagement GmbH – die Wölbern Invest KG – hat Depping als erfahrenen, unabhängigen Interim Chief Restructuring Officer (ICRO) bestellt, nachdem Prof. Dr. Heinrich Maria Schulte sein Amt als Geschäftsführer niedergelegt hatte.

„Wir werden uns nun der Aufgabe stellen, so gründlich wie nötig und so zügig wie möglich die wirtschaftliche Gegenwart der Wölbern Fondsmanagement GmbH zu verstehen“, erklärt Sanierungsexperte Depping, der vor Jahresfrist auch zum Sanierungsvorstand bei der WGF Westfälische Grundbesitz und Finanzverwaltung AG (WGF AG) bestellt worden war.

Depping betont, dass von dem vorläufigen Insolvenzverfahren der Wölbern Fondsmanagement GmbH derzeit kein einziger der verwalteten Fonds betroffen ist: „Mit dem Institut der Eigenverwaltung und meiner Geschäftsführungstätigkeit auch in den einzelnen Fonds kann und werde ich meine rechtlichen und wirtschaftlichen Kenntnisse und Möglichkeiten ausschöpfen, um das Vermögen in den einzelnen Fonds zu sichern.“

Depping sichert Gläubigern und Fondszeichnern als vertrauensbildende Maßnahme zu, ein Komitee zu institutionalisieren, in dem die Interessen der Anleger angemessen und fokussiert vertreten würden. Erste Gespräche dazu sind bereits terminiert.

Darüber hinaus werde die Geschäftsführung konstruktiv mit der Staatsanwaltschaft kooperieren. Für den Rechtsanwalt und Insolvenzexperten ist es „selbstverständlich“, dass er haftungs- und zivilrechtliche Aktionsfelder prüfen und mit dem vom Gericht bestellten vorläufigen Sachwalter so besprechen und behandeln werde, „wie das dem insolvenzrechtlichen Pflichtenkatalog entspricht.“

Die Geschäftsführung der Wölbern Fondsmanagement GmbH hat am 22. Oktober 2013 Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung wegen Zahlungsunfähigkeit gestellt.

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