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Dietmannsried, 24. März 2026. Positive Nachrichten gibt es für die Gläubiger der Töpfer GmbH. Knapp zwei Jahre nach der Verfahrenseinleitung haben die Gläubiger eine zweite und damit letzte Ausschüttung erhalten. Die Insolvenzquote im Eigenverwaltungsverfahren des Bio-Babynahrungsherstellers beträgt überdurchschnittliche 60 %.
Töpfer hatte im April 2024 das Verfahren in Eigenverwaltung zur Neuaufstellung beantragt. Dabei unterstützte ein Sanierungsteam von der PLUTA Rechtsanwalts GmbH den Hersteller von Bio-Babynahrung. Diplom-Betriebswirt Ludwig Stern und Rechtsanwalt Florian Zistler waren als Generalhandlungsbevollmächtigte tätig. Im PLUTA-Team arbeiteten zudem Rechtsanwalt Dr. Maximilian Pluta, Rechtsanwalt Daniel Barth, Master of Laws (LL.M.) Dennis Stroh, Master of Laws (LL.M.) Celine Plaschke und Sven Arnstadt. Sachwalter war Rechtsanwalt Prof. Dr. Martin Hörmann von Anchor. Er begleitete das Verfahren im Sinne der Gläubiger und setzte die Planzahlungen entsprechend den Regelungen des bestätigten Insolvenzplans um.
Besserungsschein erhöht Quote für Gläubiger
Das Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung über das Vermögen der Töpfer GmbH wurde am 7. Mai 2025 erfolgreich aufgehoben. Bereits im Sommer 2025 erfolgte die erste Planzahlung in Höhe von 43 % an die Insolvenzgläubiger. Nunmehr konnte auch die finale Planzahlung (Besserungsschein) abgeschlossen werden. Die Gläubiger erhielten eine weitere Auszahlung von 17 %. Im Rahmen des Insolvenzplans war festgelegt worden, dass die Gläubiger eine garantierte Quote von 43 % bekommen. Der Plan sah zusätzlich einen Besserungsschein vor, mit dem die Quote nun auf rund 60 % gestiegen ist.
PLUTA-Rechtsanwalt Florian Zistler zieht ein positives Fazit: „Das Verfahren ist optimal für das Unternehmen und die Gläubiger verlaufen. Die Zusammenarbeit mit dem Sachwalter und allen Beteiligten war sehr gut. Die erfolgreiche Betriebsfortführung und die erzielte Investorenlösung haben diesen Erfolg ermöglicht.“ Durchschnittlich liegen Insolvenzquoten im mittleren einstelligen Prozentbereich.
Sachwalter Prof. Dr. Martin Hörmann von Anchor sagt: „Der Fall zeigt eindrucksvoll, welches Potenzial in gut strukturierten Eigenverwaltungsverfahren und tragfähigen Insolvenzplänen liegt. Solche Ergebnisse sind Ausdruck klarer Strategie, präziser Umsetzung und enger Abstimmung aller Beteiligten.“
Über PLUTA
PLUTA hilft Unternehmen in rechtlich und wirtschaftlich herausfordernden Situationen. Wir unterstützen Unternehmen bei der Restrukturierung, bei Transaktionen sowie bei der Sanierung und Fortführung in Krisen oder Insolvenzsituationen. Bei Bedarf übernehmen PLUTA-Sanierungsexperten dabei auch Führungsfunktionen in Unternehmen. Seit Gründung 1982 ist PLUTA stetig gewachsen und beschäftigt heute rund 500 Mitarbeiter in Deutschland, Spanien und Italien. Mehr als 290 Kaufleute, Betriebswirte, Rechtsanwälte, Wirtschaftsjuristen, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer, Ökonomen, Bankfachwirte, Buchhalter, Ingenieure und Fachkräfte für Insolvenzverwaltung, darunter viele mit Mehrfachqualifikationen, sorgen für praktikable, wirtschaftlich sinnvolle Lösungen. PLUTA gehört zur Spitzengruppe der Restrukturierungsgesellschaften, was Rankings und Auszeichnungen von INDat, JUVE, The Legal 500, Who’s Who Legal, brandeins, Wirtschaftswoche und Focus belegen. Weitere Informationen unter www.pluta.net
Über Anchor
Anchor ist ein Hybrid aus Anwaltskanzlei und Unternehmensberatung. Mit 15 Standorten und rund 190 Mitarbeitern in den Bereichen Insolvenz und Sanierung gehört die Kanzlei deutschlandweit zu den großen Restrukturierungseinheiten. Anchor hat zahlreiche größere Unternehmen in- und außerhalb der Insolvenz begleitet und saniert. Die Rechtsanwälte von Anchor werden regelmäßig als Insolvenzverwalter, Sachwalter oder als Sanierungsgeschäftsführer in Insolvenz-, Eigenverwaltungs- und Schutzschirmverfahren vorgeschlagen und bestellt. Anchor Management ist für seine betriebswirtschaftliche Restrukturierungsberatung, sein Interim Management und die Distressed M&A-Beratung bekannt. In Beratungsmandaten verbindet Anchor rechtliche Kompetenz mit betriebswirtschaftlichem Know-how.