Pressemitteilungen

23.11.2015 | AndresPartner | Mitteilung der Pressestelle
WEISSTALWERK Stahlhochbau GmbH & Co. KG soll in Eigenverwaltung saniert werden

· Wilsndorfer Stahlhochbauer stellt beim zuständigen Amtsgericht in Siegen Antrag auf Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung

· Die Geschäftsführung beabsichtigt, das Unternehmen auf diese Weise zu entschulden und für die Zukunft neu aufzustellen

· Der Geschäftsbetrieb mit 47 Beschäftigten läuft während des gesamten Sanierungsprozesses unverändert weiter

Wilnsdorf, 23. November 2015. Die WEISSTALWERK Stahlhochbau GmbH & Co. KG, Hersteller von hochwertigen Stahl-, Industrie- und Produktionshallen, hat Ende vergangener Woche beim zuständigen Amtsgericht in Siegen Antrag auf Eigenverwaltung gestellt. Grund für diese Entscheidung ist der negative Geschäftsverlauf im abgelaufenen Geschäftsjahr 2014/2015, der im Wesentlichen durch Schwierigkeiten bei zwei Großprojekten verursacht wurde.

Das Amtsgericht hat dem Antrag entsprochen und die vorläufige Eigenverwaltung angeordnet. Durch die gerichtliche Anordnung verbleibt die Leitung des Unternehmens bei der Geschäftsführung. „Wir sind uns sicher, dass dieser Schritt die beste Möglichkeit ist, um den Fortbestand unseres Unternehmens im Interesse aller Mitarbeiter, Kunden, Lieferanten sowie Gläubiger erfolgreich zu sichern“, sagt Gerhard Hillmann, Geschäftsführer der WEISSTALWERK Stahlhochbau GmbH & Co. KG. „Der Geschäftsbetrieb läuft während der gesamten Restrukturierung unverändert weiter, unsere Kunden werden wir weiterhin professionell betreuen“, ergänzt Peter Buchmüller, ebenfalls Geschäftsführer des Unternehmens.

Mit dem Antrag auf Eigenverwaltung nutzt das Unternehmen die seit dem 1. März 2012 geltenden insolvenzrechtlichen Möglichkeiten, die zur Restrukturierung und Sanierung erforderlichen Maßnahmen in eigener Verantwortung zu entwickeln und umzusetzen. Unterstützung erhält die Geschäftsführung dabei durch den Restrukturierungsexperten Dr. Dirk Andres von der Kanzlei AndresPartner sowie die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young. Darüber hinaus hat das Amtsgericht Siegen Rechtsanwalt Dr. Jan Janßen zum vorläufigen Sachwalter bestellt, dessen Aufgabe es ist, die Geschäftsführung während des Sanierungsprozesses zu überwachen und Gläubigerinteressen zu wahren.

„In den nächsten Wochen werden wir in Abstimmung mit dem vorläufigen Sachwalter ein Sanierungskonzept für die Fortführung des Unternehmens entwickeln“, erklärt Rechtsanwalt Dr. Dirk Andres, der bereits eine Vielzahl von Unternehmen erfolgreich auf dem Weg ihrer Eigenverwaltung begleitet hat. „Dazu werden wir Gespräche mit allen wesentlichen Beteiligten aufnehmen, um die aktuelle Situation und unsere Pläne zu erörtern“, so Andres weiter. Die ersten Rückmeldungen auf die geplante Neuausrichtung seien bisher durchweg positiv gewesen.

Die Geschäftsführung hat die 47 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in einer Betriebsversammlung über die aktuelle Situation informiert. Die Löhne und Gehälter sind für drei Monate über das Insolvenzgeld abgesichert. Andere Gesellschaften der Weißtalwerkgruppe sind von der vorläufigen Eigenverwaltung der WEISSTALWERK Stahlhochbau GmbH & Co. KG nicht betroffen.

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