Pressemitteilungen

21.12.2017 | Antoniadis & Ure | Mitteilung der Pressestelle
Automobilzulieferer Küpper Hungária Kft. - Erstmals Sekundärinsolvenzverfahren durch Zusicherung verhindert

- Einstimmige Billigung ungarischer Gläubiger an Zusicherung des deutschen Insolvenzverwalters

- Damit Verhinderung eines Sekundärinsolvenzverfahrens in Ungarn

- Weg frei für übertragene Sanierung auch für die ungarische Küpper-Tochter ‚im Paket’

- PCS Machine Group übernimmt ebenfalls ungarischen Geschäftsbetrieb

- Erstmalige Anwendung der im Juni 2017 in Kraft getretenen Art. 36 EuInsVO in Europa -

Wuppertal, 20.12.2017. Auch die ungarischen Mitarbeiter der insolventen Küpper-Gruppe können aufatmen. Im Zuge des Verkaufs von Küpper an die thailändischen PCS Machine Group Holding Plc (PCSG) konnte Insolvenzverwalter Nikolaos Antoniadis von der Kanzlei Antoniadis & Ure auch die Küpper Hungária Kft. ‚im Paket’ an den neuen Investor veräußern. Damit werden an diesem Standort ebenfalls alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zum 01.04.2018 von PCSG mit ihren bestehenden Verträgen übernommen. In diesem Fall hat erstmals in Europa nach dem im Juni 2017 in Kraft getretenem Art. 36 EuInsVO ein deutscher Insolvenzverwalter ein Sekundärinsolvenzverfahren im Ausland verhindert.

Die EuInsVO sieht im Art. 36 vor, dass ein Sekundärinsolvenzverfahren verhindert werden kann, wenn der Insolvenzverwalter in Deutschland eine Zusicherung abgibt, dass die Rechte der Gläubiger in dem anderen europäischem Land - in diesem Fall in Ungarn - nicht beeinträchtigt und so behandelt werden, als ob ein Sekundärinsolvenzverfahren eröffnet worden wäre. Diese Zusicherung hat Insolvenzverwalter Antoniadis vor einer ungarischen Notarin abgegeben. Die ungarischen Gläubiger haben diese Zusicherung anschließend einstimmig gebilligt. Damit war der Weg frei, dass Nikolaos Antoniadis als deutscher Insolvenzverwalter in Deutschland die Vermögenswerte der Küpper Hungária Kft. verwerten und auch ‚im Paket’ an die PCSG verkaufen kann.

Neues Gesetz sichert Erhalt der Küpper Hungária Kft.

Die Abwendung des Sekundärinsolvenzverfahrens ist für die ungarischen Mitarbeiter der Küpper Hungária Kft. besonders erfreulich, da das Sekundärverfahren in Ungarn zwingend die Liquidation der Schuldnerin zur Folge gehabt hätte. Eine Fortführung wäre damit nicht mehr möglich gewesen. Durch die Fortführung der Küpper Hungária Kft. konnten der Geschäftsbetrieb aufrechterhalten und alle Arbeitsplätze gerettet werden. Damit ergibt sich - im Gegensatz zur Liquidation - auch eine höhere Quote für die Gläubiger.

„Ich bin froh, dass wir die Liquidation der ungarischen Küpper-Gesellschaft und den damit einhergehenden Stellenabbau verhindern konnten“, sagt Insolvenzverwalter der ungarischen Küpper- Niederlassung Nikolaos Antoniadis, der gleichzeitig Sachwalter der Küpper-Gruppe ist. „Es ist meine feste Überzeugung, dass wir mit der nun erzielten Gesamtlösung für die Küpper-Gruppe und seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter das beste Ergebnis erzielen konnten“. Der Autoteilezulieferer Küpper hatte einen Antrag auf Eigenverwaltung gestellt, nachdem das Vertrauen wesentlicher Stakeholder, insbesondere der Kunden, in die ehemalige Führung der Küpper-Gesellschaften verloren gegangen war. Aufgrund der daraus resultierenden deutlichen Umsatzeinbußen war ein Insolvenzantrag nicht mehr zu vermeiden.

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