Pressemitteilungen

18.05.2021 | BBL Brockdorff | Mitteilung der Pressestelle
Insolvenzverfahren über German Property Group-Tochter DC 80 eröffnet

17. Mai 2021. Das Amtsgericht - Insolvenzgericht - Bremen hat heute das Insolvenzverfahren über die Dolphin Capital 80. Projekt GmbH & Co. KG eröffnet (DC 80) und Rechtsanwalt Justus von Buchwaldt von der Kanzlei BBL Brockdorff als Insolvenzverwalter bestellt. Als Berichtstermin vor der Gläubigerversammlung hat das Gericht den 10. August 2021 festgelegt.

Die DC 80 fungierte nach den bisherigen Erkenntnissen als die Zahlstelle der insolventen Muttergesellschaft, der AS German Property Group GmbH (GPG), über die ein Großteil der Gelder der britischen und irischen Anleger eingesammelt und sowohl innerhalb der Gruppe als auch an Dritte verteilt wurden. Vorläufiger Insolvenzverwalter dieser GPG-Tochter war Prof. Dr. Gerrit Hölzle von der Kanzlei Görg, der dem Gericht Ende April sein Gutachten vorgelegt hat.

Justus von Buchwaldt, seit dem 15.10.2020 Insolvenzverwalter der GPG und inzwischen auch Insolvenzverwalter zahlreicher weiterer Tochtergesellschaften, wird nun mit seinem Team die bisherigen Arbeitsergebnisse und darauf aufbauend die internationalen Verflechtungen weiter analysieren, um alle relevanten Vermögensgegenstände aufzudecken. Hierbei wird es insbesondere darauf ankommen, bereits gewonnene Erkenntnisse aus der Zahlungsflussanalyse, für die eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft beauftragt wurde, zu bewerten und die Analyse fortzusetzen. „Ziel soll es sein, rechtswidrige oder in anfechtbarer Weise erfolgte Zahlungen und Verfügungen der Schuldnerin zu Ungunsten der Insolvenzmasse zu identifizieren und zurückzuerlangen,“ erklärt von Buchwaldt. BBL stehe bereits mit einer auf Finanzbetrugsfälle spezialisierten britischen Kanzlei in Kontakt, damit diese vor Ort bei der Aufklärung des Sachverhalts unterstützt und im Rahmen der Anspruchsverfolgung das bestmögliche Ergebnis für die Gläubiger erreicht werden kann.

Der Insolvenzverwalter hat die Aufgabe alle Gläubiger, die ihm zur Kenntnis gelangt sind, schriftlich zur Forderungsanmeldung aufzufordern. So werden auch die fast ausschließlich aus Großbritannien und Irland stammenden Gläubiger der DC 80 in Kürze durch ihn angeschrieben und im Detail informiert, wie und bis wann sie ihre Forderungen anmelden können. Laufende Updates erhalten die Gläubiger zudem auf der eigens durch den Insolvenzverwalter eingerichteten Website für das Verfahren: Verfahrensportal German Property Group (gpg-inso.de)

„Wir werden zudem eng mit allen Beteiligten in Großbritannien und Irland zusammenarbeiten. Neben den Anlegern und ihren Vertretern gilt das auch für die britische Finanzmarktaufsichtsbehörde FCA, das Serious Fraud Office sowie für den Financial Services Compensation Scheme (FSCS),“ erläutert von Buchwaldt weiter. Der FSCS wurde am 1. Dezember 2001 als Fonds errichtet, um Kunden von gescheiterten lizensierten Finanzdienstleistungsunternehmen zu entschädigen. Die Forderungen von Anlegern, die in die DC 80 investiert haben und dafür vom FSCS bereits entschädigt wurden oder noch werden, werden in vielen Fällen vom FSCS geltend gemacht, so dass dieser zahlreiche Forderungen englischer Anleger gegen die DC 80 betreut. „Wir stehen daher bereits in engem Austausch mit dem FSCS und der vom FSCS beauftragten Kanzlei Eversheds Sutherland,“ betont von Buchwaldt.

Der WBDat.-E-Mail-Newsletter zum Insolvenzgeschehen:
Unser kostenloser Service für Sie. Täglich auf dem neuesten Stand.

abonnieren