Pressemitteilungen

22.05.2018 | Buchalik Brömmekamp | Mitteilung der Pressestelle
P&R soll Schiffscontainer an Anleger verkauft haben, die es nicht gibt

Anleger müssen nun Klarheit über ihr Eigentum bekommen

Düsseldorf. 18. Mai 2018. Schock für viele P&R-Investoren: Nach einer Bestandsaufnahme des vorläufigen Insolvenzverwalters Dr. Michael Jaffé sollen von den 1,6 Mio. Containern gerade einmal 38 Prozent real existieren. Für Anleger ist dies ein herber Rückschlag, da sie bisher davon ausgehen durften, zumindest Eigentümer der ihnen angebotenen Containern zu sein. Betroffen könnte jeder der 54.000 Investoren sein. Obwohl nur zwei Drittel von ihnen vermeintlich einem Betrug aufgesessen sein könnten, ist völlig unklar, wem welche Container gehören. Die Staatsanwaltschaft München hat die Ermittlungen nun aufgenommen.

„Dieser Zustand ist für die Anleger unhaltbar, denn sie fürchten um ihr Geld. Der Insolvenzverwalter muss nun schnellstens Klarheit über das Eigentum der Anleger schaffen“, erklärt Sascha Borowski, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht bei Buchalik Brömmekamp. 3,5 Milliarden Euro soll P&R für die Container bei Anlegern eingesammelt haben. Die heutige Differenz baute sich nach ersten Erkenntnissen von Insolvenzverwalter Dr. Jaffé über einen Zeitraum von mehr als zehn Jahren auf. Nachdem nun nur noch 600.000 Container vorhanden sein sollen, dürften mehrere Milliarden Euro verloren sein. Dabei trifft es vor allem Kleinanleger, die ihr langjährig Erspartes in das Anlageobjekt investierten und daraus ihren Lebensabend finanzieren wollten. Rund 40 Prozent der Anleger sollen 70 Jahre und älter sein.

„Die Investoren müssen jetzt klären lassen, ob sie zu den rund 16.000 Anlegern zählen, die Eigentümer der Container geworden sind. Sie müssen ihre Eigentumsansprüche schon jetzt geltend machen und dürfen sich von der Insolvenzverwaltung nicht vertrösten lassen“, so Rechtsanwalt Borowski. Der Insolvenzverwalter bat dagegen die Anleger, Ruhe zu bewahren und erst die Fortschritte in den einzelnen Insolvenzverfahren abzuwarten. Trotz der schwierigen Situation sollten sie sich im eigenen wirtschaftlichen Interesse rational verhalten. „Wie das geschehen soll, lässt der Insolvenzverwalter offen“, erklärt Borowski. Allerdings können laut Dr. Jaffé auch Anleger, die kein Eigentums-Zertifikat besitzen, Ansprüche im Insolvenzverfahren geltend machen. Diese Forderungsanmeldung ist jedoch erst nach Eröffnung der Insolvenzverfahren, die in drei Monaten erwartet wird, möglich.

Der WBDat.-E-Mail-Newsletter zum Insolvenzgeschehen:
Unser kostenloser Service für Sie. Täglich auf dem neuesten Stand.

abonnieren