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06.03.2017 | Bückmann Insolvenzverwaltung | Mitteilung der Pressestelle
AISAC UG – Insolvenzplan mit 100 % Quote - Sanierung erfolgreich – IT-Unternehmen zukunftsfähig aufgestellt

Mülheim, 02.03.2017: Insolvenzverwalter Thomas Bückmann konnte für den IT-Spezialisten AISAC UG beim Amtsgericht Duisburg einen Insolvenzplan einreichen, der nach Sanierung der Unternehmung für die Insolvenzgläubiger eine maximale Quote i. H. von 100 % ermöglicht.

Der Unternehmensgegenstand der Mülheimer AISAC UG ist die Programmierung, Entwicklung sowie Beratung und Erstellung von Konzepten im gesamten IT-Umfeld mit den Spezialgebieten Cloud-Services und Verschlüsselung für große internationale Unternehmen ab 10.000 Clients sowie Landes- und Bundesbehörden.

Über das Vermögen der AISAC UG hat das Amtsgericht Duisburg mit Beschluss vom 05.09.2016 aufgrund eines Fremdantrags das Insolvenzverfahren eröffnet. Zum Insolvenzverwalter sowie zuvor als vorläufiger Insolvenzverwalter und Sachverständiger wurde Herr Rechtsanwalt Thomas Bückmann bestellt.

Möglich wird die vollständige Befriedigung der Insolvenzgläubiger durch Sanierungsmaßnahmen, die teilweise bereits im eröffneten Verfahren realisiert wurden, teilweise erst nach Aufhebung des Verfahrens umgesetzt werden können. „Eine besondere Herausforderung des Verfahrens war, das Vertrauen und damit die Geschäftsbeziehungen zu den international tätigen Konzernen sowie Behörden trotz des Insolvenzverfahrens aufrecht zu erhalten, da der Bereich Cloud-Services, Verschlüsselung und Datensicherung hochsensibel ist“, so Rechtsanwalt Bückmann. Zum Geschäftsbereich Insolvenzmanagement, Sanierung- und Restrukturierung der Kanzlei Bückmann gehört auch Diplom-Kaufmann Hans Langohr, der die Restrukturierung der AISAC UG und die Erstellung des Insolvenzplans maßgeblich unterstützt hat.

Ursache für die Schieflage des Unternehmens war u. a. eine längerfristige Entwicklung neuer Produkte, welche nicht fristenkongruent finanziert wurde, sowie nicht ausreichendes Controlling. Bei einer Liquidierung im Rahmen der Regelinsolvenz ist lediglich mit einer Quote von rund 1 % zu rechnen. Die Vorteile des Insolvenzplanverfahrens werden in diesem Verfahren somit besonders deutlich.

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