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23.03.2022 | | Mitteilung der Pressestelle
Deutscher Restrukturierungs- und Insolvenzgerichtstag nimmt Arbeit auf

Unabhängige Vereinigung für das Recht und die Praxis der Restrukturierung, Sanierung und Insolvenz

Erfurt, 23. März 2022 – Der am 21. Oktober 2021 in Erfurt gegründete Deutsche Restrukturierungs- und Insolvenzgerichtstag e.V. (DRIT) nimmt seine Arbeit auf. Der DRIT versteht sich als eine gruppenübergreifende Plattform zur Diskussion und zum Ausgleich aller Interessen, die im Rahmen krisenhafter Entwicklung oder bei Sanierungen typischerweise auftreten. Ziel der Vereinigung ist es, sich im ständigen Dialog mit der Praxis zu bewegen und einmal jährlich auf dem Deutschen Restrukturierungs- und Insolvenzgerichtstag Vorschläge zu präsentieren und Ziele zu entwickeln, um den Umgang mit Krisen und Insolvenzen auch international wettbewerbsfähig zu gestalten.

Zum Vorsitzenden des Vereins und Präsidenten des DRIT wurde RiBGH a.D. Professor Dr. Gerhard Pape gewählt. Das Amt des Vizepräsidenten nimmt der aufsichtsführende RiAG Dr. Stephan Beth (AG Ludwigshafen) wahr, und in das Amt des Schatzmeisters wurde Rechtsanwalt Dr. Volker Beissenhirtz, Berlin, gewählt. Der Vorstand wird ergänzt durch den Diplom-Rechtspfleger Lars Hosbach, Insolvenzgericht Fulda, der ohne Geschäftsbereich dem Vorstand angehört.

„Aktuell sind die Möglichkeiten einer Krisenbewältigung auch mit den Mitteln oder unter dem Schutz insolvenzrechtlicher Regelungen öffentlich weitgehend unbekannt”, so Pape. „Daher soll der Deutsche Restrukturierungs- und Insolvenzgerichtstag als eine unabhängige und von Einzelinteressen freie Vereinigung auch in Zusammenarbeit mit Berufs- und Unternehmerverbänden sowie Kammern Angebote zur Information von Unternehmen und Unternehmern entwickeln, die diese Möglichkeiten erläutern.” Ein an den Erfordernissen 21. Jahrhunderts und des wirtschaftlichen, wie digitalen Wandels orientiertes Restrukturierungs- und Insolvenzrecht verlange, dass alle Akteure mitwirken könnten und insbesondere die betroffenen und/oder von Insolvenz bedrohten Unternehmen über die Möglichkeiten insolvenzrechtlich orientierter Verfahren umfassend objektiv informiert würden. Zugleich sollten sie die Chance erhalten, mit ihren wirtschaftlichen Interessen an Rechtsprechung und Gesetzgebung teilzuhaben.

„Die vorwiegend im Insolvenzgeschehen tätigen Verbände und Vereinigungen leisten dazu wertvolle Arbeit, organisieren sich jedoch vor allem entlang der Interessen der jeweiligen Berufsgruppen”, erläutert Beth. „Demgegenüber sieht sich der Deutsche Restrukturierungs- und Insolvenzgerichtstag als neutrale Instanz, die alle Beteiligten mit ihren berechtigten Interessen einbindet. Er ergänzt mithin die bestehenden Verbandsstrukturen in der deutschen Sanierungs- und Restrukturierungslandschaft um ein ausgleichendes Element.“

Mit dem Motto des am 22. und 23. September 2022 in Erfurt stattfindenden 1. Deutschen Restrukturierungs- und Insolvenzgerichtstags „Restrukturierungs- und Sanierungsstandort Deutschland 2.0 – Potenziale, Probleme und Perspektiven“ macht die Vereinigung zugleich ihren Anspruch geltend, über den Tellerrand der bestehenden Strukturen hinauszudenken und auch neue Wege in den Blick zu nehmen. Der Vorstand hat die Ständige Deputation mit der inhaltlichen Vorbereitung der Veranstaltung beauftragt.

Die Ständige Deputation

Neben der Mitgliederversammlung ist die Ständige Deputation, der Vorbereitungsausschuss, das wichtigste Organ des Vereins Deutscher Restrukturierungs- und Insolvenzgerichtstag. Sie leitet die inhaltliche Arbeit des Vereins und bereitet insbesondere den jährlichen Deutschen Restrukturierungs- und Insolvenzgerichtstag vor. Sie wird unterstützt durch den Geschäftsführer des DRIT, Rechtsanwalt André Rombach LL.M., der die Geschäftsstelle des Vereins in Erfurt leitet.

Zum Leiter der Ständigen Deputation des DRIT hat die Gründungsversammlung RiBGH a.D. Professor Dr. Markus Gehrlein bestimmt. In zwei Ausschüssen werden Vorschläge für Entschließungen des 1. Deutschen Restrukturierungs- und Insolvenzgerichtstags erarbeitet.

Ein Ausschuss beschäftigt sich mit dem Thema „Qualität des Gerichts in Restrukturierung und Insolvenz (Gerichtsstruktur)“. Die Koordination übernimmt Professor Dr. Stefan Smid. Ihm gehören weiterhin an: RiAG Dr. Stephan Beth, RA Tom Braegelmann, MinDir a.D. Marie Luise Graf-Schliecker, RA Dr. Andreas Henkel, RA und RiAG a.D. Martin Horstkotte, Dipl.-Rpfl. Lars Hosbach, Dipl.-Rpfl. Stefan Lissner, RiBGH a.D. Professor Dr. Pape, Dipl.-Rpflin Beate Schmidberger und RinLG Dr. Sohre Tschakert.

Ein weiterer Ausschuss widmet sich dem Thema „Qualität des Insolvenzverwalters (Messbarkeit, Kennzahlen, etc.)“. Er wird koordiniert von RiAG Dr. Daniel Blankenburg und RA André Rombach. Weiterhin gehören ihm an: Professor Dr. Achim Albrecht, RA Dr. Volker Beissenhirtz, RA Dr. Christian Dawe, Professor Dr. Hans Haarmeyer, RA Rolf Rombach, LOStA a.D. Hans E. Richter und Marcel Rüenaufer.

Über den Deutschen Restrukturierungs- und Insolvenzgerichtstag e.V. – Vereinigung für Recht und Praxis der Restrukturierung, Sanierung und Insolvenz

Der Zweck des Vereins ist die Förderung von Wissenschaft und Forschung sowie die wissenschaftliche und praktische Pflege und Fortbildung des deutschen und europäischen Insolvenz- und Sanierungsrecht. Zur Verwirklichung dieser Zwecke richtet der Verein den Deutschen Restrukturierungs- und Insolvenzgerichtstag aus. Der Satzungszweck wird darüber hinaus insbesondere durch Foren, Seminare, Lehrgänge und Kolloquien sowie sonstige Veranstaltungen verwirklicht. Der Deutsche Restrukturierungs- und Insolvenzgerichtstag versteht sich als eine gruppenübergreifende Plattform zur Diskussion und zum Ausgleich aller Interessen, die im Rahmen krisenhafter Entwicklung oder bei Sanierungen typischerweise auftreten. Ziel der Vereinigung ist es, sich im ständigen Dialog mit der Praxis zu bewegen und einmal jährlich auf dem Deutschen Restrukturierungs- und Insolvenzgerichtstag Vorschläge zu präsentieren und Ziele zu entwickeln, um den Umgang mit Krisen und Insolvenzen auch international wettbewerbsfähig zu gestalten.

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