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10.10.2017 | Ebner Stolz | Mitteilung der Pressestelle
Ebner Stolz begleitet Insolvenzverfahren gegen Boris Becker in Deutschland

- Amtsgericht Heidelberg gibt Insolvenzverfahren bekannt

- Britische Insolvenz gilt europaweit

- Insolvenzexperte Jan Groß soll deutsche Vermögenswerte feststellen

Köln, 9.10.2017: Das Amtsgericht Heidelberg hat das Insolvenzverfahren gegen Boris Becker bekannt gegeben. Der ehemalige Tennisprofi und dreifache Wimbledonsieger war am 21. Juni 2017 vom britischen High Court für „bankrupt“ erklärt worden. Die Insolvenz innerhalb eines EU-Staates gilt europaweit, Leistungen an Boris Becker können seitdem auch in Deutschland nicht mehr mit schuldbefreiender Wirkung erfolgen.

Für die Durchführung des Insolvenzverfahrens in Deutschland haben die als Insolvenzver-walter bestellten Mark Ford, Finbarr O’Connell und Gil Lemon von Smith & Williamson LLP den Kölner Insolvenz- und Restrukturierungsexperten Jan Groß hinzugezogen. Der Partner der Prüfungs- und Beratungsgesellschaft Ebner Stolz wird insbesondere in Deutschland befindliche Vermögenswerte und Forderungen des früheren Tennisprofis feststellen, um diese der Insolvenzmasse zuzuführen.

Ebner Stolz und Smith & Williamson LLP haben in der Vergangenheit bereits mehrfach bei grenzüberschreitenden Verfahren erfolgreich zusammengearbeitet. Ebner Stolz verfügt an 15 deutschen Standorten insgesamt über 60 Anwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Unternehmensberater, die sich auf Restrukturierungen spezialisiert haben.

Insolvenzverwalter

Smith & Williamson LLP (London): Mark Ford (Director), Finbarr O’Connell (Partner), Gil Lemon (Partner)

Deutsche Vertreter für die Durchführung des Insolvenzverfahrens:

Ebner Stolz (Köln): Jan Groß (Partner Restrukturierung); Associates: Sarah Ungerechts (Restrukturierung), Philipp Sauset (Gesellschaftsrecht)

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