Pressemitteilungen

19.11.2019 | FRÖHLICH Rechtsanwälte | Mitteilung der Pressestelle
WAFA Germany GmbH nutzt Sanierungschancen der Eigenverwaltung

- Automobilabsatzkrise führt zu Auftragsrückgang bei Zulieferfirma -

- Restrukturierung mit Konzentration auf komplexe Produkte im Bereich Exterieur für Automobilhersteller

- Löhne und Gehälter durch Insolvenzgeld bis Ende Januar 2020 gesichert

- Gesellschafter werden Sanierung konstruktiv und aktiv unterstützen -

Augsburg, 18.11.2019. Die WAFA Germany GmbH (‚WAFA‘) mit Sitz in Augsburg hat am 14. November 2019 beim Amtsgericht Augsburg einen Antrag auf ein gerichtliches Sanierungsverfahren in Eigenverwaltung gestellt. Das auf Spritzguss, Galvanik und Lackierung spezialisierte Unternehmen entwickelt und produziert im Auftrag der internationalen Automobilindustrie Groß- und Kleinserien von verchromten Kunststoffteilen auch in Sonderfarben. Hierzu gehören u.a. Ziergitter im Kühler, Spiegelkappen und Zierleisten, deren Oberflächen je nach Kundenwunsch beschichtet werden. Mit dem Antrag nutzt der Spezialist für Oberflächentechnik die Chancen einer nachhaltigen Sanierung.

Sanierungsexperte unterstützt Restrukturierungsprozess

Das Gericht hat mit Beschluss vom 14. November 2019 dem Antrag entsprochen und Herrn Rechtsanwalt Wolfgang Müller von der Kanzlei Müller • Rock zum vorläufigen Sachwalter bestellt. Er wird als ‚verlängerter Arm‘ des Gerichts das Sanierungsverfahren und die Geschäftsleitung im Interesse der Gläubiger konstruktiv begleiten und überwachen. Der Geschäftsführer Martin Witte wird im Rahmen des Eigenverwaltungsverfahrens durch den Sanierungsexperten Rechtsanwalt Markus Fröhlich von FRÖHLICH Rechtsanwälte Insolvenzverwalter Steuerberater unterstützt. Als Sanierungsgeschäftsführer ist Markus Fröhlich in die Geschäftsführung eingetreten. Beim Eigenverwaltungsverfahren bleibt die Geschäftsführung im Amt und ist weiterhin uneingeschränkt handlungs- und weisungsbefugt.

Uneingeschränkte Fortführung des Geschäftsbetriebs

„Unser Ziel ist es, die WAFA angesichts der Auftragsrückgänge im Automobilsektor zukunftsfähig auszurichten, damit das Unternehmen wieder robust und stabil im Markt aufgestellt ist. Das ist auch die Basis, um möglichst viele Arbeitsplätze zu erhalten“, sagt Martin Witte. Der Geschäftsbetrieb von WAFA läuft uneingeschränkt und in vollem Umfang weiter. Die rund 250 Mitarbeiter wurden auf einer Betriebsversammlung über die Eigenverwaltung und die weiteren Schritte informiert. Alle Löhne und Gehälter sind über das Insolvenzgeld der Bundesagentur für Arbeit bis einschließlich Januar 2020 gesichert. Ab Februar 2020 wird das Unternehmen die Lohn- und Gehaltszahlungen wieder aus eigenen Mitteln aufnehmen. „Wir gehen gut vorbereitet mit einem klaren Konzept in das Eigenverwaltungsverfahren und sind fest davon überzeugt, dass die WAFA gestärkt daraus hervorgehen wird“, sagt Sanierungsgeschäftsführer Markus Fröhlich. Der traditionsreiche Automobilzulieferer reagiert mit dem Antrag rechtzeitig und konsequent auf die aktuellen Entwicklungen und den tiefgreifenden Wandel, dem die gesamte Automobilindustrie seit geraumer Zeit ausgesetzt ist.

Der Dieselskandal und die damit verbundene Umweltdebatte sowie die Hinwendung zum Elektromotor und anderer künftiger Antriebsarten haben bei vielen Endkunden zu einer Verunsicherung und bei den Automobilherstellern zu rückläufigen Verkaufszahlen geführt. In Folge dessen haben die Fahrzeughersteller nach Kosteneinsparungen u. a. etwa bei dem Materialeinkauf gesucht und ihre Budgets angepasst. Von diesen Auswirkungen ist die gesamte Automobilzuliefererindustrie, so auch die WAFA betroffen. Auftragsrückgänge und die zuletzt unvorhergesehene ersatzlose Kündigung von Aufträgen, die margenträchtige Produktionslinien betreffen, waren die Folge.

Konzentration auf komplexe Produkte im Bereich Exterieur Aufgrund dieser aktuellen Entwicklungen ist die WAFA gezwungen, eine strukturelle und finanzwirtschaftliche Sanierung durchzuführen, um sich den neuen Marktentwicklungen anzupassen.

Der Fokus soll zukünftig nicht mehr überwiegend im Bereich von galvanisierten Sonderfarben liegen. Stattdessen sollen andere wertschöpfende Prozesse wie Spritzguss, Lackierung und Montage im Bereich Exterieur stärker in den Vordergrund gerückt werden. Zu den Sanierungsmaßnahmen zählen auch die Optimierung von Arbeits- und Produktionsprozessen sowie Investitionen in neue Maschinen und Anlagen. Zudem werden Gespräche mit Kunden über die Kostenstrukturen erfolgen. Die Gesellschafter der WAFA werden die Sanierung in Eigenverwaltung konstruktiv und aktiv unterstützen. Sie glauben an die Zukunftsfähigkeit der WAFA und sind von dem Konzept der Sanierung in Eigenverwaltung überzeugt.

Über die WAFA Germany GmbH

Die Wafa ist ein mittelständischer Automobilzulieferer mit knapp 30 Mio. Jahresumsatz. Das Traditionsunternehmen ist für die global agierenden Kunden aus dem Automobilbereich ein zuverlässiger Partner für individuelle Produkt- und Systemlösungen im Bereich der Kunststoffverarbeitung und Oberflächentechnik (Galvanisierung), insbesondere in Sonderfarben.

Über Rechtsanwalt Markus Fröhlich

Rechtsanwalt Markus Fröhlich ist Gründer und Namensgeber der Wirtschafts- und Insolvenzrechtskanzlei FRÖHLICH Rechtsanwälte Insolvenzverwalter Steuerberater. Die Kanzlei ist mit Büros in Friedrichshafen, München, Neu-Ulm und Stuttgart vertreten. Markus Fröhlich hast sich als Sanierungsexperte einen Namen bei der erfolgreichen Restrukturierung von Unternehmen innerhalb und außerhalb von Insolvenzverfahren erworben. Weitere Informationen unter: www.froehlich-rae.de

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