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30.09.2014 | HERMANN JOBE & PARTNER | Mitteilung der Pressestelle
SiC Processing - Gericht weist Prospekthaftungsklagen ab

München, 29.09.2014. Die 10. Kammer des Landgerichts Nürnberg-Fürth hat heute zahlreiche Prospekthaftungsklagen abgewiesen. Zuvor hatten bereits einige Anleihegläubiger ihre Klagen zurückgenommen. Die Klagen der Anleihegläubigern hatten sich gegen einen der ehemaligen Geschäftsführer der SiC Processing GmbH gerichtet.

Der Photovoltaik-Zulieferbetrieb Die SiC Processing GmbH hatte eine Anleihe am Kapitalmarkt platziert. Wie viele andere namhafte Mitbewerber aus der Photovoltaik-Branche auch, musste die SiC Processing GmbH im Dezember 2012 infolge der Branchenkrise einen Insolvenzantrag stellen. Einige Anleihegläubiger erhoben deshalb Klage gegen das ehemalige Management des Unternehmens. Begründet wurden die Klagen mit der angeblichen Fehlerhaftigkeit des Anleiheprospekts.

Ohne einen Termin zur Beweisaufnahme hat die 10. Kammer des Landgerichts Nürnberg-Fürth heute alle bei ihr anhängigen Klagen kostenpflichtig abgewiesen. Das Gericht stellte in seiner Urteilsbegründung fest, dass der Beklagte schon nicht als Prospektveranlasser qualifiziert werden könne, weshalb es auf die Frage des Vorliegens eines Prospektfehlers überhaupt nicht ankomme. Dessen ungeachtet hat das Gericht auch betont, dass der Vortrag der Kläger in Bezug auf den behaupteten Prospektfehler unsubstantiiert war. Anhaltspunkte für eine Fehler-haftigkeit des Anleiheprospekts lagen nach Einschätzung des Gerichts nicht vor.

HERMANN JOBE & PARTNER war Prozessvertreter des beklagten ehemaligen Geschäftsführers der SiC Processing GmbH. Tätig waren Dr. Cyril Rosenschon und Clemens J. Jobe.

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