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16.12.2014 | Tilp Rechtsanwälte | Mitteilung der Pressestelle
HRE-Prozess: Kanzlei TILP obsiegt im Musterverfahren gegen die Hypo Real Estate vor dem Oberlandesgericht München

München/Kirchentellinsfurt, 15.12.2014

Das Oberlandesgericht (OLG) München hat heute seinen mit Spannung erwarteten Musterentscheid gegen die Hypo Real Estate Holding AG (HRE) gefällt. Der Musterkläger in diesem Musterverfahren nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) wird von der Tübinger Kanzlei TILP Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (TILP) vertreten.

Von zentraler Bedeutung sind dabei folgende Feststellungen des OLG:

Bereits am 3. August 2007 habe die HRE dem Kapitalmarkt ihre hohen bilanziellen Risiken ihrer milliardenschweren Bestände in sogenannten strukturierten Wertpapieren, vor allem solchen auf US-Subprime verschwiegen.

Der Börsenzulassungsprospekt der HRE vom September 2007 sei ebenfalls falsch, da er ein zu optimistisches Bild des Unternehmens gezeichnet habe.

Damit schuf das OLG nunmehr die Voraussetzungen für konkrete Entschädigungszahlungen an die anspruchsberechtigten Anleger und Investoren.

„Mit dem heutigen Musterentscheid sind die Chancen der Kläger auf Schadensersatzzahlungen deutlich gestiegen. Um welche Beträge es sich dabei handelt, können wir erst nach detaillierter Analyse des umfangreichen Musterentscheides beurteilen. Wir gehen seit heute von deutlich über 500 Mio. Euro aus“, erläutert Rechtsanwalt Andreas Tilp.

„Das Oberlandesgericht traf heute wichtige Sachverhaltsfeststellungen zu Gunsten der Kläger, welche die unterlegene HRE beim Bundesgerichtshof nicht mehr erfolgsversprechend angreifen kann“, stellt Rechtsanwalt Marc Schiefer fest. "Wir sind gespannt, wie lange die HRE dem Steuerzahler diesen Prozess finanziell noch zumuten will", fährt Schiefer fort.

Der jetzige Musterentscheid des OLG eröffnet erstmals umfangreiche Regressforderungen der HRE gegen ihre Ex-Organe und deren Haftpflichtversicherungen.

„Ein weiterer Meilenstein ist, dass das OLG den Börsenzulassungsprospekt der HRE vom September 2007 als mangelhaft festgestellt hat. Bekanntlich stellt die börsengesetzliche Prospekthaftung das schärfste Schwert des Anlegers im deutschen Kapitalmarktrecht dar, wie der jüngst vom Bundesgerichtshof gefällte Beschluss im Telekomprozess eindrucksvoll gezeigt hat“, betont der Tübinger Rechtsanwalt Tilp.

Das Prozessteam von TILP im Fall HRE besteht aus den Rechtsanwälten Andreas Tilp, Marc Schiefer und Anne-Katrin Brendle-Weith.

TILP wird der Öffentlichkeit weitere Informationen nach Analyse des Musterentscheides mitteilen.

Ergänzende Informationen zum Fall HRE, seiner Historie und eine Dokumentation der bisherigen Pressemitteilungen von TILP finden Sie unter http://www.tilp.de/hre .

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