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20.07.2011 | Schneider Geiwitz & Partner | Mitteilung der Pressestelle
Insolvenzverwalter Schneider: Pfändungsaktion war ein Erfolg

Landgericht Landshut hebt Sicherungsverwahrung für thailändische Boeing gegen Auflagen auf

Augsburg/Neu-Ulm, 20. Juli 2011. Positiv reagiert Wirtschaftsprüfer Werner Schneider, Insolvenzverwalter der WALTER BAU-AG, auf den heutigen Beschluss des Landgerichts in Landshut

zur Pfändung der Boeing 737 der Royal Thai Air Force am Münchener Flughafen. „Auch wenn die Maschine nunmehr wieder freigegeben wurde, haben wir mit der Verpflichtung zur Zahlung einer Sicherheitsleistung von 20 Mio. Euro einen wichtigen Zwischenerfolg erzielt. Interessant dürfte es sein durch wen diese Sicherheitsleistung erfolgen wird“, so Wirtschaftsprüfer Werner Schneider, Insolvenzverwalter der WALTER BAU-AG. Letztendlich sei es bei der Pfändung nicht darum gegangen, das thailändische Flugzeug zu verwerten, sondern die Zahlung der berechtigten Forderungen zu erzwingen. Nach Ansicht der Kanzlei Schneider, Geiwitz & Partner sei man hier nun einen großen Schritt weiter gekommen.

Die Forderung gegen den thailändischen Staat ist von dem heutigen Verfahren unbeeinflusst und hat sich aufgrund von Zinsen und Gebühren auf annähernd 40 Mio. Euro erhöht. „Die Berechtigung unserer Forderung gegen Thailand ist unstrittig und durch ein internationales Schiedsgericht rechtskräftig bestätigt“, so Schneider weiter. Die Entscheidung das Landshuter Landgerichtes stütze diese Rechtsauffassung. Die Verantwortung für mögliche diplomatische Störungen zwischen Thailand und Deutschland sieht Wirtschaftsprüfer Schneider ausschließlich durch die Zahlungsverweigerung der thailändischen Regierung. "Thailand verstößt seit vielen Jahren gegen ein bilaterales Regierungsabkommen zum Schutz von Investitionen – ohne dass es seitens der Bundesregierung wirksame Reaktionen gegeben hätte", erklärte Schneider weiter.

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