Pressemitteilungen

16.09.2015 | MARTINI Rechtsanwälte | Mitteilung der Pressestelle
Geschäftsbetrieb der Drehscheibe GmbH muss doch eingestellt werden

Durch Beschluss des Amtsgerichts Darmstadt - Insolvenzgericht - vom 09.09.15 wurde die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Drehscheibe GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Markus Müller, angeordnet und Herr Rechtsanwalt Dr. Ulf Martini aus Mannheim zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.

Gegenstand des Unternehmens war der Betrieb eines Café-Restaurants und die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der Gastronomie.

Die Drehscheibe GmbH beschäftigte zuletzt 11 Mitarbeiter. Einige Arbeitnehmer erklärten in der ersten Personalversammlung, unter Anwesenheit des vorläufigen Insolvenzverwalters Dr. Martini, dass sie ihren Arbeitsvertrag wegen Zahlungsrückständen sofort kündigen möchten bzw. Aufhebungsvereinbarungen schließen wollen, weil sie einen neuen Arbeitgeber gefunden hätten. Mithin reduzierte sich die Belegschaft auf 9 Arbeitnehmer. Mit diesen Arbeitnehmern war eine Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebes leider nicht möglich.

Der vorläufige Insolvenzverwalter beabsichtigte zunächst, seine Zustimmung zur Fortführung des Geschäftsbetriebes zu erteilen. Nachdem jedoch der Schichtplan unter den veränderten Rahmenbedingungen erstellt worden war und die verbleibenden Mitarbeiter auch noch Urlaubsansprüche hatten, und beabsichtigten, diesen Urlaub auch zu nehmen, war eine Fortführung des Geschäftsbetriebes leider nicht mehr möglich, so dass der Geschäftsführer Müller den Geschäftsbetrieb einstellte.

Der vorläufige Insolvenzverwalter wird nunmehr prüfen, ob die vorhandenen Vermögenswerte der Schuldnerin ausreichend sind, um eine Eröffnung des Insolvenzverfahrens anzuregen. Sollte das zuständige Amtsgericht Darmstadt - Insolvenzgericht - das Insolvenzverfahren eröffnen, können die Gläubiger der Drehscheibe GmbH ihre Forderung zur Insolvenztabelle anmelden.

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