Pressemitteilungen

17.10.2014 | Nieding + Barth | Mitteilung der Pressestelle
Anleger sollten Kaufangebote für Anleihe der insolventen Windreich GmbH sehr genau prüfen

Frankfurt, 17. Oktober 2014 – Zurzeit bekommen wieder viele Anlei-­‐ hegläubiger Post mit sogenannten „Übernahmeangeboten“. Im aktuel-­‐ len Fall bietet eine Heidelberger Beteiligungsholding AG an, die Anteile der „6,5 % Windreich Anleihe v. 2010 (2015)“ zum Preis von 10,75 Pro-­‐ zent aufzukaufen, also für 107,50 Euro je 1.000 Euro nominal. In der Regel sind diese Angebote mit Vorsicht zu genießen.

Jetzt können geschädigte Anleger noch bis zum 18. November, dem Termin der Gläubigerversammlung, eine nachträgliche Forderungsanmeldung einreichen. „Eigentlich sollte bereits am 7. Oktober Schluss sein. Wie uns jedoch auf unsere Anfrage beim Insolvenzverwalter hin bestätigt wurde, ist die nachträgliche For-­‐ derungsanmeldung nicht mit weiteren Kosten verbunden“, erläutert der Kapital-­‐ anlagerechter.

„Solche Angebote gibt es gerade in Insolvenzfällen immer wieder. Hier setzen professionelle Investoren auf die Chance, am Ende deutlich über ihrem Kaufpreis liegende Verwertungserlöse zu bekommen“, er-­‐ läutert Klaus Nieding, Vorstand der Rechtsanwaltsaktiengesellschaft Nieding+Barth.

„Dahinter stecken meist Investoren, die die Möglichkeit wittern, Papie-­‐ re zu einem günstigen Preis aufzukaufen, um dann an der Rückzah-­‐ lungsquote überdurchschnittlich zu partizipieren“, so der Fachanwalt für Kapitalanlagerecht, der in etlichen prominenten Insolvenzfällen das Amt des Gemeinsamen Vertreters von Anleiheinhabern inne hat. Unter anderem bekleidet er diese Position auch bei der Windreich GmbH.

Die Banken sind gehalten, solche Angebote an ihre Kunden weiterzu-­‐ leiten. „Für die Anleger erzeugt der Umstand, dass das Kaufangebots-­‐ schreiben über die eigene Depotbank kommt, nicht selten den Ein-­‐ druck eines offiziellen und meist auch ‚angemessenen’ Kaufangebots. In Wirklichkeit sollen hier oft verzweifelte Anleger mit ein paar Cent abgespeist werden“, warnt Nieding.

Anleihegläubiger sollten, wenn sie ein derartiges Kaufangebot be-­‐ kommen, prüfen, ob es ein realistisches Angebot ist. „Viele Anleihe-­‐ gläubiger wissen nicht, dass sie mit der Annahme des Angebotes ihren Anspruch als Anleihegläubiger auf eine künftige Insolvenzquote verlie-­‐ ren“, erläutert Nieding.

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