Pressemitteilungen

12.06.2014 | Nieding + Barth | Mitteilung der Pressestelle
Erweiterte Informationsmöglichkeiten für Windreich-Gläubiger

Frankfurt, 11. Juni 2014 – Als sogenannter „Gemeinsamer Vertreter“ vertritt Rechtsanwalt Klaus Nieding in etlichen Insolvenzfällen die Interessen von Anleihegläubigern. Aktuell ist er unter anderem bei der Solar Millennium AG oder auch der Windreich GmbH in dieser Funktion aktiv. Gewählt wird der Gemeinsame Vertreter von den Anleihegläubigern. „Eine der Aufgaben des Gemeinsamen Vertreters ist es, die Gläubiger über den Stand der Dinge auf dem Laufenden zu halten“, sagt Nieding.

Bei der Windreich GmbH geht der erfahrene Kapitalmarktrechtler dafür nun einen ungewöhnlichen Weg. „Wir werden den von uns vertretenen Anleihegläubigern die Möglichkeit eröffnen, die Zugangsdaten zum elektronischen Gläubigerinformationssystem des Insolvenzverwalters zu erhalten. In diesem System veröffentlicht der Insolvenzverwalter aktuelle Informationen über den Sachstand im Insolvenzverfahren der Windreich GmbH“, so Nieding. Voraussetzung für die Nutzung sei allerdings der Nachweis der Anleihegläubigerstellung mittels eines aktuellen Depotauszugs. Betroffen sind die von Nieding vertretenen Anleihen mit den Kennnummern ISIN DE000A1CRMQ7 und ISIN DE000A1CRMR5.

„Wer das Gläubigerinformationssystem nutzen will, sollte allerdings unbedingt beachten, dass die dort eingestellten Informationen, nicht an Dritte weitergegeben werden dürfen. Gleiches gilt natürlich auch für die Zugangsdaten“, stellt Nieding klar. „Wir hätten die Zugangsdaten den Gläubigern bereits früher zur Verfügung gestellt, mussten aber gemeinsam mit dem Insolvenzverwalter einen Weg finden, dass die dort eingestellten Informationen nicht Unbefugten zur Verfügung stehen“, erläutert Nieding.

Unabhängig davon werde er als Gemeinsamer Vertreter die Gläubiger aber weiterhin wie gewohnt durch Informationsschreiben über den Sachstand im Insolvenzverfahren der Windreich GmbH informieren und Nachfragen umfassend beantworten, so Nieding weiter. „Allerdings werde ich auch zukünftig nicht gegen die mir im Rahmen der Tätigkeit von Gläubigerausschuss und Insolvenzverwalter abverlangte Verschwiegenheitsverpflichtung verstoßen“, stellt der Anwalt klar.

„Seit meiner Wahl zum Gemeinsamen Vertreter wurden die Anleihegläubiger der Windreich sowohl per Informationsschreiben, als auch in der individuellen Betreuung telefonisch, per E-Mail und per Post informiert. Die entsprechende Korrespondenz umfasst mittlerweile mehrere 100 E-Mails und postalische Schreiben. Hinzu kommen wöchentliche rund 40 Telefonate von Anleihegläubigern, in denen beispielsweise allgemeine Fragen zum Verfahrensstand erörtert werden oder auch Bestandsveränderungen von Anleihebeteiligungen mitgeteilt werden“, sagt Nieding.

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