Pressemitteilungen

16.03.2015 | Nieding+Barth | Mitteilung der Pressestelle
90 Prozent aller Kreditverträge stehen unter Vorbehalt

Klaus Nieding: Kreditnehmer, in deren Vertrag die Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist, können mehrere tausend Euro sparen.

Frankfurt, 13. März 2015 – Eine Untersuchung der Verbraucherzentrale Hamburg hat ergeben, dass 90 Prozent aller von Banken in Kreditverträgen erteilten sogenannten „Widerrufsbelehrungen“ fehlerhaft sein sollen. Für die Banken ist das keine gute Nachricht.

In der Regel gibt es bei Krediten ein 14tägiges Widerrufsrecht. Danach kommen Kreditnehmer nur noch mit der Zahlung einer sogenannten Vorfälligkeitsentschädigung aus dem Vertrag. Gerade bei Baukrediten ist das oft so teuer, dass eine Kündigung sich trotz der Möglichkeit, jetzt einen deutlicher geringer verzinsten Kredit zu bekommen, nicht mehr lohnt. „Sollte die Widerrufsbelehrung allerdings fehlerhaft sein, hat das zur Folge, dass die Frist zum Widerruf gar nicht erst zu laufen begonnen hat. Die Konsequenz: Auch Jahre nach Vertragsabschluss besteht das Recht, den Vertrag zu widerrufen – ohne Vorfälligkeitsentschädigung an die Bank zahlen zu müssen“, sagt Klaus Nieding, Vorstand der Rechtsanwaltsaktiengesellschaft Nieding + Barth.

Für viele Kreditnehmer eröffnet das die Chance, ihre teuren Altkredite ohne Zusatzkosten in neue Kredite mit niedrigeren Zinsen umzuschulden. „Das kann, je nach Kreditsumme, eine Ersparnis von mehreren tausend Euro bedeuten“, sagt Nieding. „Darlehensnehmer sollten daher ihre Kreditverträge auf solche Fehler hin durch einen im Bank- und Kapitalmarkt versierten Rechtsanwalt prüfen lassen“, so Nieding weiter.

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