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03.12.2015 | Nieding+Barth | Mitteilung der Pressestelle
Gesetzgeber will Widerrufsjoker für Verbraucherkredite kippen

Andreas M. Lang: Hier scheint die Bankenlobby die Gunst der Stunde genutzt zu haben, um sich eines Kostenrisikos zu entledigen.

Frankfurt, 02. Dezember 2015 – In einem Großteil älterer Baufinanzierungsverträge wurde die Widerrufsbelehrung des Kunden fehlerhaft dargestellt. Die Folge: Viele Kreditnehmer haben die Möglichkeit, ihren Kreditvertrag auch etliche Jahre nach Abschluss kostenfrei zu widerrufen, und können so die aktuelle Niedrigzinsphase für sich zu nutzen. Eine teure Vorfälligkeitsentschädigung, die Banken sonst verlangen, wenn ein Kreditvertrag vor Ablauf gekündigt wird, fällt dabei nicht an. Von der Öffentlichkeit weitgehend unbemerkt, plant der Gesetzgeber offenbar, dieser für den Verbraucher günstigen Rechtslage einen Riegel vorzuschieben. „Bis spätestens 21. März 2016 muss die EU-Wohnimmobilienkreditrichtlinie umgesetzt werden“, erklärt Andres M. Lang, Vorstand der Nieding+Barth Rechtsanwaltsaktiengesellschaft. „Diese Richtlinie, die eigentlich zu einer neuen Art von Immobiliar-Kreditverträgen bei Wohnimmobilienbezug im deutschen Recht führen soll, nimmt der Gesetzgeber zum Anlass, dass sogenannte ewige Widerrufsrecht rückwirkend zu kippen. Dies wird insbesondere auch die Verbraucher betreffen, die in Zeit von Ende 2002 bis Juni 2010 Darlehen abgeschlossen haben. Sollten die Pläne des Gesetzgebers Wirklichkeit werden, dürfte die Möglichkeit zum Widerruf den Verbrauchern nur noch begrenzte Zeit zur Verfügung stehen“, so der Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht weiter.

Im ursprünglichen Regierungsentwurf war lediglich geplant, das Widerrufsrecht für Immobiliardarlehen, die nach dem 20. März 2016 geschlossen worden waren, zeitlich zu begrenzen.

Das ging dem Bundesrat offenbar nicht weit genug, worauf er Anfang Oktober 2015 initiativ eine rückwirkende Wirkung der zeitlichen Beschränkung auch für alle vor dem 20. März 2016 abgeschlossenen Verbraucherdarlehen forderte. Zur Zeit befasst sich der Rechtsausschuss des Bundestages mit dem Gesetzentwurf. „Hier scheint die Bankenlobby die Gunst der Stunde genutzt zu haben, um sich eines erheblichen Kostenrisikos zu entledigen“, vermutet Lang. Schließlich hätten das Gros der Kreditnehmer den sogenannten „Widerrufsjoker“ noch nicht gezogen. „Mit der Einführung einer solchen Rückwirkung wäre es vorbei mit der Möglichkeit des ewigen Widerrufs“, sagt Lang. „Vor diesem Hintergrund können wir Kreditnehmern nur raten, ihren Verträge rechtlich prüfen zu lassen“, so Lang weiter.

Betroffene Anleger können sich unter der Mailadresse recht@niedingbarth.de über ihre rechtlichen Möglichkeiten informieren.

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