Pressemitteilungen

28.10.2019 | PLUTA | Mitteilung der Pressestelle
Insolvenzplan für GERRY WEBER International AG ist rechtskräftig und kann jetzt umgesetzt werden

- Landgericht Bielefeld macht im sogenannten Freigabeverfahren den Weg frei

- Aufhebung des Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung wird weiterhin spätestens zu Beginn des kommenden Jahres angestrebt

Bielefeld, 25. Oktober 2019 – Der Insolvenzplan der GERRY WEBER International AG, den die Gläubiger am 18. September 2019 angenommen hatten, hat Rechtskraft erlangt und kann jetzt umgesetzt werden. Das Landgericht Bielefeld wies mit Beschluss vom 25. Oktober 2019 gemäß § 253 Abs. 4 Insolvenzordnung (InsO) vier Beschwerden von Verfahrensbeteiligten gegen die Bestätigung des Plans durch das Amtsgericht Bielefeld zurück, die am 2. Oktober 2019 erfolgt war. Diese Bestimmung in der InsO sieht vor, dass eine Beschwerde in einem beschleunigten Verfahren zurückgewiesen werden kann, wenn die Nachteile einer Planverzögerung die möglichen Nachteile für die Beschwerdeführer überwiegen.

Zudem ist auch zeitnah mit der Bestätigung des Insolvenzplans der 100-prozentigen Tochtergesellschaft GERRY WEBER Retail GmbH & Co. KG (GWR) zu rechnen. Ziel ist es unverändert, dass die beiden Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung spätestes zu Beginn des kommenden Jahres aufgehoben und die finanzielle Sanierung der GERRY WEBER Gruppe abgeschlossen werden kann.

Sachwalter Stefan Meyer von der PLUTA Rechtsanwalts GmbH: „Nachdem der Insolvenzplan Rechtskraft erlangt hat, ist nun der Weg frei, um GERRY WEBER einen Neustart zu ermöglichen. Dieses Verfahren ist ein Musterbeispiel, wie durch den intelligenten Einsatz des Insolvenzrechts zügig eine nachhaltige Sanierung mit bestmöglicher Gläubigerbefriedigung erreicht werden kann.“ Johannes Ehling, Vorstandssprecher der GWI AG: „Das ist eine großartige Nachricht für unser Unternehmen und seine Mitarbeiter, Kunden und Geschäftspartner. Schon in wenigen Wochen wird GERRY WEBER wieder in einen Normalbetrieb umschalten können, und zwar finanziell saniert und mit einem klaren Konzept für die Zukunft.“

Zum Hintergrund

Die GERRY WEBER International AG befindet sich seit dem 25. Januar 2019 im Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung. Am 1. April wurde das Verfahren eröffnet. Bei der Tochtergesellschaft GERRY WEBER Retail GmbH & Co. KG wurde das Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung am 1. Mai 2019 eröffnet. Das Insolvenzgericht hat in beiden Fällen Rechtsanwalt Stefan Meyer von der PLUTA Rechtsanwalts GmbH zum Sachwalter bestellt. Dem Vorstand der GERRY WEBER International AG mit Johannes Ehling (Vorstandssprecher sowie Chief Sales Officer und Chief Digital Officer), Florian Frank (Chief Restructuring Officer) und Urun Gursu (Chief Product Officer) steht der in der Modebranche erfahrene Rechtsanwalt Dr. Christian Gerloff (Gerloff Liebler Rechtsanwälte, München) als Generalbevollmächtigter zur Seite.

Über die GERRY WEBER Gruppe

Die GERRY WEBER International AG mit Sitz in Halle/Westfalen ist ein international operierender Konzern, der drei starke Markenfamilien unter einem Dach vereint: GERRY WEBER, TAIFUN und SAMOON. Darüber hinaus hält GERRY WEBER eine nicht-strategische Beteiligung in Höhe von 12% an der HALLHUBER GmbH.

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