Pressemitteilungen

28.10.2019 | Wolff | Rapp | Rechtsanwälte | Mitteilung der Pressestelle
Zum Insolvenzverfahren der Ortrander Eisenhütte GmbH

Die Ortrander Eisenhütte GmbH hat am 22. Oktober 2019 die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen beim Amtsgericht Cottbus beantragt. Als vorläufigen Insolvenzverwalter bestellte das Gericht am darauffolgenden Tag den Dresdner Rechtsanwalt Olaf Seidel von der Kanzlei Wolff Rapp Rechtsanwälte.

Das Traditionsunternehmen ist der größte Arbeitgeber der Region und geht auf ein bereits 1887 errichtetes Giessereiunternehmen zurück. Nach umfangreichen Investitionen präsentiert es sich heute als hochmoderne Giesserei für maschinengeformten Eisenguss. Eine erfolgreiche Reorganisation der Produktionsabläufe in der ersten Jahreshälfte 2019 führte zu einer deutlichen Steigerung der Produktivität. Nachdem festgestellt werden musste, dass die parallel angestrebte Neuordnung der Unternehmensfinanzierungen ohne ein gerichtliches Verfahren nicht gelingen wird, entschloss sich die Geschäftsführung mit der Unterstützung erfahrener Restrukturierungsfachleute zur Einleitung eines Insolvenzverfahrens. Die Möglichkeiten des modernen Insolvenzrechtes sollen den Weg für eine langfristige Sicherung der Zukunft der Ortrander Eisenhütte GmbH über einen Insolvenzplan ebnen.

Mit der Unterstützung des vorläufigen Insolvenzverwalters soll der Geschäftsbetrieb ohne Einschränkungen fortgesetzt werden. Gemeinsam mit dem Geschäftsführer, Herrn Bernd H. William-Boock, zählt die gesamte Belegschaft auf die Treue ihrer Kunden und Lieferanten.

Die Löhne der von der Insolvenz aktuell betroffenen 234 Mitarbeiter sind bis Ende Dezember über Insolvenzgeld abgesichert.

Ortrand, 24. Oktober 2019

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