Pressemitteilungen

06.07.2022 | | Mitteilung der Pressestelle
PLUTA-Sanierungsexperte Zistler schließt Verfahren einer Arztpraxis mit Insolvenzplanlösung ab

Ulm, 6. Juli 2022. Florian A. Zistler von der PLUTA Rechtsanwalts GmbH hat in einem Insolvenzverfahren eines Arztes für Zahnheilkunde aus Neu-Ulm einen erfreulichen Abschluss erzielt. Die Gläubiger der Arztpraxis haben den vorgelegten Insolvenzplan einstimmig angenommen. Der Abstimmungstermin fand heute am Amtsgericht Neu-Ulm statt. Die Sanierung der Praxis ist abgeschlossen und das Verfahren kann nach der gerichtlichen Bestätigung aufgehoben werden.

Der Sanierungsexperte von PLUTA hat den Arzt während des gesamten Verfahrens unterstützt und den Insolvenzplan erarbeitet. Dazu wurden mit allen Gläubigern und auch den kreditgebenden Instituten konstruktive Verhandlungen geführt. Zudem erzielte Zistler eine Lösung für die sicherungsübereignete Betriebs- und Geschäftsausstattung. Trotz der Insolvenz wurden gezielte Marketingmaßnahmen umgesetzt. Der Geschäftsbetrieb lief weiter. Alle Mitarbeiter wurden weiter beschäftigt. Zistler erklärt: „Die Pandemie sorgte für viele Unsicherheiten, die zum Beispiel die Umsatzplanungen betrafen. Im Falle eines Insolvenzverfahrens einer Arztpraxis gibt es außerdem auch noch einige berufsrechtliche Anforderungen, die gesondert beachtet werden müssen.“

Fünf Jahre nach der Antragstellung kann die Praxis damit in eine neue Zukunft starten. Ende 2016 hatte der Mediziner beim Amtsgericht Neu-Ulm einen Antrag auf ein Insolvenzverfahren gestellt. Am 1. Januar 2017 wurde die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen beschlossen und PLUTA-Anwalt Zistler zum Insolvenzverwalter bestellt. Die Mitarbeiter und Patienten haben der Praxis trotz des Verfahrens die Treue gehalten.

Insolvenzplan als optimales Sanierungsinstrument

Zistler zieht ein positives Fazit zur Insolvenzplanlösung: „Nach über fünfjähriger Betriebsfortführung wurde dem Insolvenzplan heute die Zustimmung erteilt. Der Praxisbetrieb mit den Arbeitsplätzen und somit auch die Existenzgrundlage des Mediziners können damit bestehen bleiben. Gleichzeitig erhalten die Gläubiger durch die erzielte Lösung eine zweistellige Quote. Das ist ein erfreuliches Ergebnis.“

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