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21.11.2025 | | Mitteilung der Pressestelle
ROKU Mechanik GmbH saniert sich in Eigenverwaltung

• Sanierung der ROKU Mechanik GmbH ist angestrebt

• Geschäftsführung bleibt in unternehmerischer Verantwortung

• Sanierungsexperte Martin Mucha steigt als Generalbevollmächtigter ein

Die Geschäftsführung der ROKU Mechanik GmbH hat am Dienstag, dem 18. November 2025, beim zuständigen Amtsgericht Aalen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung gestellt. Rückläufige Aufträge aus der Automobilindustrie und die gestiegenen Energiekosten hatten das Unternehmen in eine wirtschaftliche Schieflage gebracht. Die Geschäftsleitung der ROKU Mechanik GmbH beabsichtigt, im Zuge des initiierten Verfahrens notwendige Sanierungsmaßnahmen einzuleiten und sich wieder zukunftsfähig aufzustellen.

„Wir bedauern sehr, diesen Schritt gehen zu müssen. Wir haben zwar bereits in den vergangenen Monaten unsere Bemühungen zur Restrukturierung unseres Unternehmens verstärkt; allerdings macht uns der Einbruch bei der Nachfrage seitens der Automobilhersteller weiter schwer zu schaffen. Wir sind zuversichtlich, dass wir durch das eingeleitete Eigenverwaltungsverfahren unser Unternehmen neu aufstellen und sanieren können“, erklärt Roland Kuhnhaus, Geschäftsführer der ROKU Mechanik GmbH. Kurz nach der Investition von rund 25 Millionen in den Neubau seiner Fertigungsstätte im Jahr 2019 sah sich das Unternehmen nacheinander mit der Corona-Pandemie, der Energiekrise und einer zuletzt schwachen Nachfrage der Automobilbranche konfrontiert.

„Der Geschäftsbetrieb der ROKU Mechanik GmbH wird im Rahmen des eingeleiteten gerichtlichen Sanierungsverfahrens fortgeführt. Unser Ziel ist es, das Unternehmen zu erhalten“, betont Rechtsanwalt Martin Mucha von der Kanzlei Grub Brugger, Stuttgart. Der erfahrene Sanierungsexperte ist für die Dauer des Verfahrens als Generalbevollmächtigter in das Unternehmen eingetreten und unterstützt zusammen mit seinem Team die Geschäftsführung bei der Restrukturierung. Die Löhne und Gehälter der Mitarbeiter sind über das Insolvenzgeld bis Ende Januar 2026 gesichert.

Die gerichtlich angeordnete Eigenverwaltung ermöglicht es Unternehmen, sich in einem geeigneten rechtlichen Rahmen bei laufendem Geschäftsbetrieb in enger Abstimmung mit den Gläubigern neu aufzustellen. Im Unterschied zu regulären Insolvenzverfahren verbleibt die unternehmerische Verantwortung bei der Geschäftsführung, die die Sanierung mit der Unterstützung eines in Insolvenzverfahren erfahrenen Spezialisten an ihrer Seite selbst steuert. Das Insolvenzrecht erlaubt dies in Fällen, in denen Unternehmen rechtzeitig zur Lösung ihrer wirtschaftlichen Probleme selbst tätig werden und es ausreichend Handlungsspielraum für eine Fortführungslösung gibt. Beides ist bei der ROKU Mechanik GmbH der Fall. Bei Insolvenz in Eigenverwaltung setzt das zuständige Amtsgericht keinen Insolvenzverwalter, sondern einen Sachwalter ein, der das Verfahren im Interesse der Gläubiger überwacht. Als vorläufigen Sachwalter hat das Amtsgericht Aalen Rechtsanwalt Dr. Holger Leichtle von der Kanzlei Görg aus Stuttgart bestellt.

Die ROKU Mechanik GmbH ist als Zulieferer in der Zerspanungstechnik tätig. Das Unternehmen fertigt mit modernsten, bedarfsgerechten Produktionsmitteln präzise Dreh- und Frästeile sowie Baugruppen in kleinen und mittleren Losgrößen bis hin zur Großserienproduktion, insbesondere für die Automobilindustrie. Im Mittelpunkt stehen konstant hohe Qualität, effiziente und optimierte Fertigungsabläufe sowie die zuverlässige Erfüllung anspruchsvoller Kundenanforderungen.

Über GRUB BRUGGER

Seit fast sechs Jahrzehnten agiert GRUB BRUGGER national und international, derzeit mit Standorten in Stuttgart, Frankfurt am Main, München und Freiburg. Seit der Gründung 1965 hat sich die Kanzlei konsequent auf das Insolvenz-, Sanierungs- und Wirtschaftsrecht ausgerichtet. Die Beratung von Unternehmen in der Krise und deren Gläubigern, die Insolvenzverwaltung sowie die Zusammenarbeit mit Finanzinvestoren und Kreditinstituten haben das Profil von GRUB BRUGGER maßgeblich geprägt. GRUB BRUGGER ist eine vielfach seit Jahren in der Fach- und Wirtschaftspresse ausgezeichnete Kanzlei und gehört deutschlandweit zu den führenden Adressen in der Insolvenz- und Sanierungsberatung sowie in der Insolvenz- und Eigenverwaltung. Mehr unter www.grub-brugger.de.

Martin Mucha ist Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht, Partner der Kanzlei GRUB BRUGGER und laut JUVE-Handbuch Wirtschaftskanzleien 2025/2026 wiederholt einer der führenden Namen in der Insolvenzverwaltung in Deutschland. Ebenfalls wurde Martin Mucha zuletzt im Ranking der WirtschaftsWoche unter den renommiertesten Anwälten für Restrukturierung aufgeführt. Die Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht und Sanierung hat Martin Mucha im Jahr 2023 den Award „Eigenverwalter/in des Jahres“ verliehen. Das Handelsblatt hat Martin Mucha im gleichen Jahr zum Anwalt des Jahres im Bereich Restrukturierung und Insolvenzrecht ausgezeichnet. Martin Mucha ist u. a. Mitglied im Gravenbrucher Kreis und im Fachausschuss für Insolvenzrecht der Bunderechtsanwaltskammer (BRAK).

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