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05.03.2018 | Schultze & Braun und SGP Schneider Geiwitz & Partner | Mitteilung der Pressestelle
Sanierungserfolg: Insolvenzverfahren Corden BioChem GmbH nach erfolgreichem Insolvenzplan mit Unterstützung von Schultze & Braun und SGP Schneider Geiwitz & Partner aufgehoben

Frankfurt am Main. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Corden BioChem GmbH wurde am 28. Februar 2018 nach rechtskräftiger Bestätigung eines Insolvenzplans aufgehoben. Für die Gläubiger wurde eine ungewöhnlich hohe Quote von 74,5 % erzielt.

Die Corden BioChem GmbH hatte am 27. Januar 2017 Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens beim Amtsgericht Frankfurt gestellt. Aufgrund des aggressiven Preisdruckes aus Fernost war es dem Unternehmen als einem der letzten europäischen Hersteller des Antibiotikazwischenproduktes 7-ACA nicht mehr möglich, in diesem Markt wirtschaftlich zu bestehen. Die bereits vor Einstellung der 7-ACA-Produktion begonnene Umstellung des Geschäftsmodells auf die Auftragsfertigung von Enzymen für die Nahrungsmittel-, Futtermittel- und Pharmaindustrie wurde während des Insolvenzverfahrens fortgesetzt. Für die Auftragsherstellung im Produktbereich Enzyme und Feinchemikalien wurden auch in dieser schwierigen Phase namhafte Auftraggeber gefunden. Das Unternehmen befindet sich wieder auf Wachstumskurs.

Das Insolvenzverfahren führten die Geschäftsführer Dr. Christian Ewers und Dieter Kramer in Eigenverwaltung durch. Für die Zeit der Restrukturierung vertraute Corden BioChem den erfahrenen Sanierungsspezialisten Detlef Specovius und Dr. Christoph von Wilcken von Schultze & Braun, die die Geschäftsführung während des gesamten Verfahrens begleitet und beraten haben. Unterstützt wurden sie dabei von Rechtsanwalt Joachim Zobel und Rechtsanwältin Elisa Fiona Freund (Nürnberg, Arbeitsrecht) sowie Wirtschaftsprüfer Guido Koch (Berlin, Insolvenzplan; beide Schultze & Braun). Als Sachwalterin war Rechtsanwältin Dr. Romy Metzger von SGP Schneider, Geiwitz & Partner tätig.

Die Restrukturierung umfasste neben der Neuausrichtung des Geschäftsbetriebes komplexe Veränderungen in der Mitarbeiter- und Finanzstruktur sowie die Verhandlung von Gesellschafterbeiträgen und Vergleichsvereinbarungen mit Anfechtungsgegnern. Im Ergebnis konnte auf diese Weise ein Betrag von über 30 Millionen Euro für die Gläubiger zur Verfügung gestellt werden. Durch eine enge Abstimmung mit dem Betriebsrat, der Gewerkschaft und dem Gläubigerausschuss sowie den (Alt-)Gesellschaftern, konnte der erforderliche Abbau von Arbeitsplätze sozialverträglich gestaltet werden.

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