Pressemitteilungen

03.08.2015 | Schneider Geiwitz & Partner | Mitteilung der Pressestelle
Königsbrunner Königstherme meldet Insolvenz an - Vorläufiger Insolvenzverwalter Christian Plail führt erste Gespräche

Augsburg/Königsbrunn, 2. August 2015. Die Betreibergesellschaft und Eigentümerin der Königstherme in Königsbrunn bei Augsburg hat am Mittwoch beim Amtsgericht Augsburg Insolvenz angemeldet. Betroffen sind davon rund 65 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Christian Plail von der Augsburger Kanzlei Schneider Geiwitz und Partner ernannt. In einem ersten Schritt verschaffte sich Plail vor Ort einen Eindruck und informierte im Rahmen einer Betriebsversammlung die Beschäftigten über die Lage. Es wurden auch schon Gespräche mit der Stadtverwaltung Königsbrunn und dem Geschäftsführer Uwe Deyle geführt. „Für eine belastbare Prognose ist es derzeit noch zu früh, die Sammlung von wichtigen Information wurde erst begonnen“, so Rechtsanwalt Plail zur aktuellen Situation.

Schon jetzt sei aber absehbar, dass die Königstherme mittelfristig nicht wieder öffnen werde. Grund hierfür sei in erster Linie, dass vor einer Wiedereröffnung wichtige Arbeiten in der Therme durchzuführen sind. Und hierfür bedürfe es einer Klärung des Umfangs und der erforderlichen Finanzierung. Eine weitere Schwierigkeit liegt darin, dass unmittelbar nach der Anmeldung der Insolvenz bereits ein nicht unerheblicher Teil der Belegschaft die Kündigung eingereicht hat. „Wir hätten derzeit gar nicht genug Personal für einen ordnungsgemäßen Betrieb“, so Christian Plail weiter. In mehreren Fällen sei bereits seit Mai dieses Jahres kein Lohn mehr gezahlt worden.

Der Schwerpunkt der Tätigkeiten in den kommenden Tagen werde darauf liegen, dass in der Königstherme bestandserhaltende Maßnahmen für den sogenannten Ruhebtrieb sichergestellt werden. Dazu gehören so selbstverständliche Dinge wie die Wärme- und die Stromversorgung. „Wir werden auch in Gesprächen mit den Verantwortlichen der Stadt Königsbrunn hier nach einer schnellen und effektiven Lösung suchen“, so Rechtsanwalt Plail.

In den kommenden sechs Wochen hat das Team der Kanzlei Schneider Geiwitz und Partner nun Zeit ein Gutachten zu erstellen und zu prüfen, ob die Voraussetzungen für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gegeben sind.

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