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Düsseldorf, 22. August 2024. Die Düsseldorfer Rhein-Taxi Datenfunkzentrale 21 21 21 GmbH (Rhein-Taxi) hat am 22. August 2024 einen Antrag auf Einleitung eines Schutzschirmverfahrens gestellt. Das Amtsgericht Düsseldorf hat dem Antrag stattgegeben und ein Schutzschirmverfahren angeordnet. Rechtlich und betriebswirtschaftlich wird das Unternehmen von BBR Buchalik Brömmekamp Rechtsanwälte und von der Unternehmensberatung plenovia, beide Düsseldorf, beraten. Als Projektleiter begleitet Rechtsanwalt Fritz Rabenhorst, ebenfalls BBR, das Verfahren.
Verschiedene Krisenursachen
Rhein-Taxi, seit 1996 als Premium-Taxizentrale etabliert, kämpft seit Jahren gegen den zunehmenden Druck internationaler Plattformbetreiber wie Uber, Bolt und FreeNow. Diese Anbieter haben den schrumpfenden Personenbeförderungsmarkt in Düsseldorf weiter fragmentiert. Viele Taxibetriebe, so auch Rhein-Taxi, können nicht mehr wirtschaftlich arbeiten. Hinzu kommt, dass die Stadt Düsseldorf - im Gegensatz zu fast allen Kommunen in NRW - trotz enorm gestiegener Kosten der Taxibetriebe seit 2015 keine Tariferhöhung mehr zugelassen hat.
Sanierung durch Schutzschirmverfahren
Mit dem Schritt in ein Schutzschirmverfahren verfolgt das Unternehmen das Ziel, sich neu aufzustellen und gestärkt aus der aktuellen wirtschaftlichen Lage hervorzugehen. „Wir sehen im Schutzschirmverfahren eine große Chance, unser Unternehmen zu restrukturieren und langfristig zu sichern. Unser Fokus liegt darauf, die Arbeitsplätze unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu erhalten und unseren Kunden den gewohnt hohen Service zu bieten“, so Michael Mühlin, Geschäftsführer und Inhaber von Rhein-Taxi. „Das Schutzschirmverfahren bietet dem Unternehmen den notwendigen rechtlichen Rahmen, um innerhalb einer festgelegten Frist einen Sanierungsplan zu erarbeiten und umzusetzen. Ziel ist es, die finanzielle Stabilität des Unternehmens wiederherzustellen und eine solide Basis für zukünftiges Wachstum zu schaffen“, ergänzt Rechtsanwalt Robert Buchalik von BBR Buchalik Brömmekamp Rechtsanwälte, der das Verfahren begleitet.
Löhne und Gehälter sind gesichert
Unmittelbar nach der Antragstellung hat die Geschäftsführung alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie die an Rhein-Taxi angeschlossenen Taxibetriebe über die Situation informiert. Dabei wurde betont, dass der Geschäftsbetrieb in vollem Umfang fortgeführt wird. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie die angeschlossenen Taxibetriebe haben ihre volle Unterstützung zugesagt und werden den Betrieb weiterhin aufrechterhalten. Die Zahlung der Löhne und Gehälter ist über eine Insolvenzgeldvorfinanzierung für drei Monate gesichert. „Die Rhein-Taxi Datenfunkzentrale 21 21 21 GmbH dankt ihren Kunden, Partnern und Mitarbeitenden für das entgegengebrachte Vertrauen und die Unterstützung in dieser herausfordernden Zeit. Wir sind zuversichtlich, gestärkt aus dem Insolvenzverfahren hervorzugehen und auch weiterhin als verlässlicher Partner am Markt agieren zu können“, erklärt Geschäftsführer Mühlin.
Juristische Berater, BBR Buchalik Brömmekamp Rechtsanwälte, Düsseldorf
In rechtlichen Fragen wird Rhein-Taxi von der Kanzlei BBR Buchalik Brömmekamp Rechtsanwälte beraten:
Rechtsanwalt Robert Buchalik
Rechtsanwalt Fritz Rabenhorst
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Jürgen Bödiger
Betriebswirtschaftliche Berater, plenovia GmbH, Düsseldorf
In betriebswirtschaftlichen Fragen beraten:
Staatl. Gepr. Betriebswirt Horst Huschauer, Manager Finance
Diplom-Betriebswirt (FH) Klaus Konrad, Manager Finance
Vorläufiger Sachwalter
Zum vorläufigen Sachwalter wurde vom Amtsgericht Düsseldorf Rechtsanwalt Dr. Christian Holzmann, Brinkmann & Partner Rechtsanwälte, Düsseldorf, bestellt.
Über BBR Buchalik Brömmekamp Rechtsanwälte
BBR ist eine der führenden Wirtschaftskanzleien mit Spezialisierung auf Insolvenzrecht, Sanierung und Restrukturierung sowie Insolvenzverwaltung. Mit Standorten in Düsseldorf, Frankfurt am Main, Berlin, Erfurt und Düren bietet die Kanzlei umfassende juristische Dienstleistungen und hohe fachliche Expertise. Die Buchalik Brömmekamp Rechtsanwaltsgesellschaft mbH ist bundesweit insbesondere darauf spezialisiert, mittelständische Unternehmen in der Krise wieder auf Erfolgskurs zu bringen. In interdisziplinärer Zusammenarbeit mit Betriebswirten und Ingenieuren bietet BBR ein breites Leistungsspektrum für mittelständische Unternehmen, Fremd- und Eigenkapitalgeber sowie Insolvenzverwalter. BBR Buchalik Brömmekamp Rechtsanwälte entwickelt ganzheitliche und nachhaltige Lösungen, die rechtlich, steuerrechtlich sowie betriebs- und finanzwirtschaftlich aufeinander abgestimmt sind, und setzt diese in Restrukturierungsund Sanierungsprojekten um. BBR hat bereits mehr als 250 Unternehmen erfolgreich nach dem sog. Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) und dem Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz (StaRUG) beraten.
Über plenovia
plenovia erarbeitet als Unternehmensberatung umfassende Lösungen für mittelständische Unternehmen in wirtschaftlichen Krisensituationen. Im Gesamtspektrum der betriebswirtschaftlichen und leistungswirtschaftlichen Restrukturierung und Sanierung reicht das Beratungsportfolio von der Gutachtenerstellung nach IDW S6 oder einem Independent Business Review (IBR) über die neuen gesetzlichen Verfahren der Sanierungsmoderation und des Restrukturierungsverfahrens dem Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz (StaRUG) bis hin zum Insolvenzplanverfahren in Eigenverwaltung nach dem Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG). Schwerpunkte sind neben der Eigenverwaltungsplanung die Bereiche Finance und Operations.