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06.02.2013 | Shearman & Sterling | Mitteilung der Pressestelle
Shearman & Sterling erringt für Daimler Abweisung einer USD 4 Milliarden Schadenersatzklage im Zusammenhang mit dem Chrysler Konkursverfahren

Düsseldorf, 05. Februar 2013 — Die Abweisung des Rechtsstreits, in dem Daimler von Shearman & Sterling vertreten wurde, beendete eine gut vier Jahre dauernde Auseinandersetzung, die mit dem Chrysler Konkurs in Zusammenhang steht. Eine Kammer des Berufungsgerichts des U.S. Second Circuit wies einstimmig alle geltend gemachten Ansprüche des Treuhänders der Chrysler Konkursmasse gegen Daimler und einige ihrer Tochtergesellschaften auf Schadenersatz in Höhe von ca. USD 4 Milliarden ab.

Eine erste Klage wurde 2009 vom damaligen Gläubigerausschuss im Chrysler Konkursverfahren, dem Vorgänger des zuletzt klagenden Treuhänders der Konkursmasse, erhoben und richtete sich gegen Daimler sowie mehrere gegenwärtige und ehemalige Vorstandsmitglieder. Grundlage der Klage war die Behauptung, Daimler hätte bei der dem Verkauf einer Mehrheitsbeteiligung an Chrysler an das Private-Equity-Unternehmen Cerberus Capital Partners vorgeschalteten internen Restrukturierung von Chrysler den Tatbestand der tatsächlichen und vorsätzlichen Gläubigerbenachteiligung sowie der ungerechtfertigten Bereicherung nach U.S. Recht verwirklicht. Zugleich warf der Gläubigerausschuss Mitgliedern des Chrysler Board of Directors, die zugleich Mitglieder des Vorstands der Daimler AG waren, eine Verletzung ihrer organschaftlichen Treuepflichten vor.

Basierend auf dem Argument, die Vorwürfe des Treuhänders würden in unangemessener Weise Teile einer integrierten Transaktion isoliert betrachten, konnte Shearman & Sterling erfolgreich die Unschlüssigkeit der ersten geänderten Klage (First Amended Complaint) geltend machen. Das Gericht gestattete dem Kläger allerdings, die Klage bezüglich des Vorwurfs der tatsächlichen und vorsätzlichen Gläubigerbenachteiligung erneut zu erheben und zu substantiieren. Auch bezüglich der hierauf erhobenen zweiten geänderten Klage (Second Amended Complaint) konnte Shearman & Sterling ein klageabweisendes Urteil erreichen, ohne dass dem Kläger eine weitere Änderung oder Ergänzung seines Vortrags gestattet wurde.

In der folgenden ersten Berufungsinstanz wurde die Abweisung der Klage durch die Bundesrichterin Denise Cote, zuständig für den Southern District of New York, bestätigt. Der Treuhänder legte daraufhin eine weitere Berufung zum Second Circuit Court of Appeals ein. Nach schriftlichem Verfahren und mündlicher Verhandlung, in der unser New Yorker Litigation Partner Alan Goudiss für Daimler auftrat, bestätigte auch das Berufungsgericht des Second Circuit als zweite Berufungsinstanz die Abweisung der Klage. Es führte hierzu aus, dass der Treuhänder die grundsätzlich im Rahmen des Hauptsacheverfahrens zu prüfende Anspruchsvoraussetzung, Chrysler habe im Rahmen der internen Restrukturierung keinen angemessenen Gegenwert für weggegebene Vermögenswerte erhalten, bereits nicht schlüssig behauptet hat. Das Berufungsgericht übernahm in seiner Entscheidung viele der Argumente, die das Shearman & Sterling Team im Rahmen der Schriftsätze vorbrachte.

Das Shearman & Sterling Team wurde in diesem Verfahren von den New Yorker Litigation Partnern Alan Goudiss, Jackie Aaron und Paula Anderson geleitet und setzte sich zusammen aus den Associates Stefan Falge (München-Prozessführung und Schiedsgerichtsbarkeit), Mallory Brennan, Chris Lanzalotto, Anthony Marinello und Mojoyin Onijala (alle New York-Litigation), den Partnern W. Jeffrey Lawrence (New York-Mergers & Acquisitions) und Markus Rieder (München-Prozessführung und Schiedsgerichtsbarkeit) sowie Counsel Ansgar Simon (New York-Tax) und Susan Fennessey (New York-Bankruptcy & Reorganization).

Für weitere Informationen kontaktieren Sie bitte:

Dr. Hans Jürgen Meyer-Lindemann | Düsseldorf & Brüssel | T +49.211.17888.719 / +32.2.500.9800 | hjmeyer-lindemann@shearman.com

Anmerkungen für die Redaktion

Shearman & Sterling ist eine internationale Anwaltssozietät mit 20 Büros in zwölf Ländern und etwa 900 Anwälten. Weltweit werden vor allem internationale Konzerne und große nationale Unternehmen, Finanzinstitute sowie große mittelständische Unternehmen im Wirtschafts- und Steuerrecht beraten. Zu den Tätigkeitsschwerpunkten zählen die Bereiche Mergers & Acquisitions, Gesellschaftsrecht, Steuerrecht, Kapitalmarktrecht, Finanzierungen, Kartellrecht, Private Equity, Öffentliches Recht, Arbeitsrecht, IP/IT sowie Prozessführung und Schiedsgerichtsbarkeit.

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