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03.09.2021 | | Mitteilung der Pressestelle
UDI-Gruppe - Insolvenzeröffnungen

Leipzig, 02.09.2021 – Das Amtsgericht Leipzig hat mit Beschlüssen vom 31.08.2021 und 01.09.2021 die Insolvenzverfahren über die Vermögen mehrerer UDI-Gesellschaften (UDI Energie Mix Festzins GmbH & Co. KG, UDI Energie Festzins III UG & Co. KG, UDI Energie Festzins IV GmbH & Co. KG, UDI Energie Festzins V GmbH & Co. KG, UDI Energie Festzins VI GmbH & Co. KG, UDI Energie FESTZINS VII GmbH & Co. KG, UDI Energie FESTZINS VIII GmbH & Co. KG sowie UDI Energie FESTZINS IX GmbH & Co. KG) eröffnet und Rechtsanwalt Dr. Jürgen Wallner jeweils zum Insolvenzverwalter bestellt. Der Sanierungsexperte der Kanzlei WallnerWeiß ist hiernach Insolvenzverwalter von acht der insgesamt ca. 120 zur UDI-Unternehmensgruppe gehörenden Gesellschaften. Über das Vermögen der Biogas Barleben-Ebendorf GmbH & Co. KG, die ebenfalls mittelbar zur UDI-Gruppe gehört, war bereits mit Beschluss vom 29.07.2021 das Verfahren eröffnet worden.

Die 1998 gegründete UDI-Gruppe gehört zu den Pionieren im Bereich ökologischer Kapitalanlagen und viele Jahre zu Deutschlands Marktführern in diesem Bereich. Beginnend mit dem Investment in Windparks, erweiterte die UDI-Gruppe ab 2002 das Portfolio auf Solarparks, seit 2006 zusätzlich auf Biogasanlagen und schließlich ab 2012 auf „Green Buildings“.

Die Gruppe begann zunächst ausschließlich als Vermittler von Kapitalanlagen für Projekte im Bereich der Wind- und Solarenergie. Um mehr Einfluss auf die Gestaltung der Kapitalanlagemodelle zu erhalten, stieg die Gruppe in eine eigene Projektentwicklung ein. Die Ausweitung des Geschäftsmodells auf die eigenständige Entwicklung von Solar- und Biogasanlagen war insbesondere motiviert durch Insolvenzen von Projektpartnern. Die Geschäftsleitung der UDI-Gruppe entschied, defizitäre Projekte zu retten, indem sie diese selbständig weiterführte.

Nach dem von der UDI-Gruppe in den Jahren 2011 bis 2018 praktizierten Investitionsmodell wurden von verschiedenen Gesellschaften der UDI-Gruppe unbesicherte Nachrangdarlehen für den privaten Anlegermarkt angeboten. Die eingeworbenen Gelder wurden in Projektgesellschaften, deren Geschäftsgegenstand vor allem die Erzeugung erneuerbarer Energien ist, durch die Gewährung von ebenfalls nachrangigen Darlehen investiert. Gemäß den Ausführungen in den Anlegerprospekten sollten aus den laufenden Einnahmen der Projektgesellschaften jährlich an Anleger auszuschüttende Zinsen bedient werden. Zum Ende der Laufzeit der Darlehen sollten die Darlehensrückführungen an die Anleger erfolgen.

In Summe wurden von der UDI-Gruppe angabegemäß insgesamt ca. € 600 Mio. bei knapp 20.000 Anlegern für Dritte und eigene Projekte eingeworben. Die eingeworbenen Gelder wurden insgesamt in ca. 160 Projekte in verschiedenen Bereichen erneuerbarer Energien investiert. Nach Auskunft der Geschäftsleitung habe die Gruppe bislang 383 Windkraftanlagen, 46 Biogasanlagen, 90 Solarprojekte sowie mehrere nachhaltig gebaute Immobilien realisiert und dabei zum Teil Renditen für Anleger erzielt, die über den ursprünglichen Prognosen lagen. Die Erwirtschaftung von Renditen gelang jedoch nicht allen UDI-Gesellschaften.

Krisenfest für operative Unwägbarkeiten wollten sich die Emittenten über die Gewährung von Nachrangdarlehen machen, die zudem in verschiedene Projekte gestreut wurden. Jedoch hat die höchstrichterliche Rechtsprechung vom Dezember 2018 und Dezember 2019 die Anforderungen an die Transparenz von qualifizierten Nachrangklauseln bei Verwendung gegenüber Verbrauchern umfassend ausgeformt und deutlich angehoben. Im Lichte dieser BGH-Rechtsprechung hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) die von „UDI Energie Festzins“-Gesellschaften in den Anlegerprospekten verwendete Nachrangklausel einer Prüfung unterzogen und nachfolgend die Auffassung vertreten, dass die Nachrangklausel unwirksam sei und somit keine erlaubnisfreie Geschäftstätigkeit vorliege. Mit Bescheid vom 18.02.2021 ordnete sie schließlich die sofortige Einstellung des Einlagengeschäfts und die unverzügliche Abwicklung dieser Geschäfte gegenüber der UDI Energie Festzins VI GmbH & Co. KG an. Weitere Abwicklungsanordnungen gegenüber mehreren Schwestergesellschaften folgten bis Juni 2021.

Nach Abzeichnen der Probleme im operativen Geschäft und bei der Bedienung der vollen Renditeerwartungen der Nachrangdarlehen wechselten in den Jahren 2018 und 2020 Eigentümer und Management der UDI-Gesellschaften. Im Oktober 2020 übernahm schließlich die vom Alleingesellschafter Rainer Langnickel geführte Dalasy Beteiligungs- und Kapitalmanagement GmbH die gesamte UDI-Gruppe mit dem Ziel der weiteren Restrukturierung und Konsolidierung.

Nachdem die BaFin im Mai und Juni 2021 weitere Abwicklungsanordnungen erließ, konnte eine außergerichtliche Lösung trotz hoher Zustimmungsquoten unter den Anlegern nicht erzielt werden. So sahen sich acht der „UDI Energie Festzins“-Gesellschaften im Frühjahr 2021 zur Antragstellung veranlasst. Mit Blick auf den Erhalt von Synergieeffekten innerhalb der Gruppe, der administrativen Verzahnung der Gruppenmitglieder und aus Kostengründen wurden die Verfahren als vorläufige Eigenverwaltungsverfahren gestartet. Rainer Langnickel wurde dabei von Rechtsanwalt Dr. Sebastian Braun LL.M von der Kanzlei Reinhart Kober Großkinsky Braun Rechtsanwälte PartGmbB sowie Rechtsanwalt Sascha Borowski von der Kanzlei Buchalik Brömmekamp Rechtsanwaltsgesellschaft mbH begleitet.

Die nicht insolventen Projektgesellschaften, bei denen die Anleger mittelbar Gelder investiert haben, beabsichtigen den insolventen Festzinsgesellschaften einen Vorschlag zur Regulierung der Projektfinanzierungen zu unterbreiten. Bei dieser Konstellation, in der Bieter und Angebotsempfänger letztlich von einer einheitlichen Konzernleitung vertreten werden würden, ist die Eigenverwaltung nicht opportun. Dem Anlegerinteresse nach einem fairen und interessenkollisionsfreien Prozess wurde folglich auf Antrag der Schuldnerinnen dadurch Rechnung getragen, dass mit Eröffnung von Regelinsolvenzverfahren ein unabhängiger Insolvenzverwalter bestellt wurde.

Rechtsanwalt Dr. Jürgen Wallner wird seit 20 Jahren regelmäßig als Insolvenzverwalter, auch in Großverfahren und Eigenverwaltungsverfahren bestellt, beispielhaft war er Multisachwalter bei der Insolvenz der DNZ-Gruppe, einer Unternehmensgruppe mit ca. 2.400 Mitarbeitern, verteilt auf 8 Gesellschaften, wobei Rechtsanwalt Dr. Jürgen Wallner für alle 8 Gesellschaften zum Sachwalter bestellt wurde. Er war außerdem Insolvenzverwalter im Verfahren des Traditionsunternehmens WBN Waggonbau Niesky GmbH sowie in den Konzerninsolvenzen des Automobilzulieferers REGE und des Fernsehgeräteherstellers Loewe. Darüber hinaus unterstützte Rechtsanwalt Dr. Jürgen Wallner das Traditionsunternehmen KAHLA/Thüringen Porzellan GmbH sowie den Hammer Menswear Spezialisten BENVENUTO. bei der Sanierung in Eigenverwaltung mit seiner insolvenzrechtlichen Expertise.

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