Pressemitteilungen
• Geschäftsbetrieb und pflegerische Betreuung laufen uneingeschränkt weiter
• Behördliche Teilschließungsauflage führte zu akutem Liquiditätsengpass
• Dr. Julian Hageböke von BRL zum vorläufigen Sachwalter bestellt
• Johannes Chrocziel und Alexander Reus von Anchor begleiten das Verfahren
Neuhaus am Inn / Passau, 26. August 2026. Die Wohnstift Innblick GmbH, Betreiberin des Seniorenzentrums in Neuhaus am Inn, hat beim Amtsgericht Passau einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung gestellt. Das Amtsgericht Passau ordnete daraufhin am 21. August 2026 die vorläufige Eigenverwaltung an. Zum vorläufigen Sachwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Julian Hageböke von der Kanzlei BRL Boege Rohde Luebbehuesen bestellt. Die operative Geschäftsleitung bleibt im Eigenverwaltungsverfahren im Amt und führt das Haus unter der Aufsicht des Sachwalters eigenständig fort. Unterstützt wird sie dabei von den Sanierungsberatern der Anchor Rechtsanwaltsgesellschaft mbH um die Rechtsanwälte Johannes Chrocziel und Alexander Reus.
Betreuung der Bewohnerinnen und Bewohner lückenlos sichergestellt
Der laufende Betrieb des Seniorenzentrums wird ohne Unterbrechung fortgeführt. Die pflegerische Versorgung der verbleibenden Bewohner ist in vollem Umfang gewährleistet. „Das oberste Ziel der vorläufigen Eigenverwaltung ist es, den laufenden Betrieb zu stabilisieren, die Betreuung der Bewohner lückenlos sicherzustellen und nach einer langfristigen Fortführungslösung zu suchen“, betont Generalbevollmächtigter Johannes Chrocziel von Anchor Rechtsanwälte. Die Löhne und Gehälter der rund 140 Beschäftigten sind über das Insolvenzgeld der Bundesagentur für Arbeit abgesichert.
Teilschließungsauflage als primäre Ursache der Krise
Hintergrund des Insolvenzantrags ist eine behördliche Anordnung. vom 29. Juli 2026, mit der die Aufnahme und Betreuung von Personen der Pflegegrade 4 und 5 sowie das Angebot von Kurzzeitpflegeplätzen untersagt wird. Die unmittelbar behördlich veranlasste Verlegung betroffener Heimbewohner und der Wegfall dieses Pflegebereichs führt zu Einnahmeausfällen, die kurzfristig nicht kompensierbar sind. l. Ohne diese Einnahmen bei gleichzeitig unveränderten Betriebskosten wird absehbar eine Liquiditätslücke entstehen, die den Schritt in die Eigenverwaltung unumgänglich macht. Die Wohnstift Innblick GmbH hat inzwischen Widerspruch gegen den Bescheid eingelegt.
Modernes Seniorenzentrum mit ganzheitlichem Konzept
Die im Mai 2015 gegründete Wohnstift Innblick GmbH betreibt die Pflegeeinrichtung in Neuhaus am Inn, die 2022 um einen Neubau mit weiteren Pflegeplätze und mit Wohnungen für betreutes Wohnen erweitert wurde. Mit insgesamt 183 Pflegeplätzen und 25 Appartements bietet das Haus neben der vollstationären Langzeitpflege auch behütende Wohnbereiche für Demenzerkrankte sowie einen ambulanten Pflegedienst an. Wichtigste Kunden und Kostenträger des Betriebs sind die gesetzlichen Pflege- und Krankenkassen sowie die Bewohner und Angehörigen.
Behördendialog für nachhaltige Sanierung gesucht
Geschäftsführung und Berater werden den Dialog mit den Behörden fortsetzen und intensivieren. „Wir nutzen die Eigenverwaltung, um die Abläufe neu aufzustellen und in enger Abstimmung mit der Fachstelle für Pflege- und Behinderteneinrichtungen – Qualitätsentwicklung und Aufsicht (früher: Heimaufsicht) eine langfristige Zukunftsperspektive sowohl für die Bewohner des Pflegeheims als auch für die Mitarbeiter zu schaffen“, erklärt Generalbevollmächtigter Johannes Chrocziel von Anchor. Der vorläufige Sachwalter Dr. Julian Hageböke ergänzt: „Gemeinsam mit allen Beteiligten arbeiten wir daran, das Vertrauen nachhaltig zu sichern und das Haus auf ein stabiles wirtschaftliches Fundament zu stellen – auch im Sinne der Gläubiger.“
Team Anchor:
Alexander Reus, Generalbevollmächtigter
Johannes Chrocziel, Generalbevollmächtigter
Gunnar Bortfeldt, Rechtsanwalt
Ole Brauer, Rechtsanwalt
Clemens Büchner, Rechtsanwalt