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30.08.2019 | hww hermann wienberg wilhelm | Mitteilung der Pressestelle
Gläubiger des „Königreich Deutschland“ können Ihre Forderungen bis zum 1. Oktober 2019 anmelden

Lutherstadt Wittenberg/Reinsdorf. 29. August 2019. Am 9. August 2019 wurde das Insolvenzverfahren über das Vermögen des „Königreich Deutschland n.r.V.“ eröffnet. Rechtsanwalt Henning Schorisch, Partner der deutschlandweit tätigen Kanzlei hww hermann wienberg wilhelm, wurde vom zuständigen Amtsgericht Dessau-Roßlau zum Insolvenzverwalter bestellt.

Das „Königreich Deutschland“ ist ein von Peter Fitzek initiierter, nicht rechtsfähiger Verein, mit dem Ziel der Allgemeinheit eine alternative, der Bundesrepublik Deutschland überlegene Staatsform mit eigenem Hoheitsgebiet in der Lutherstadt Wittenberg zu bieten. „Dieser Verein hatte einige Vorgänger wie den Ganzheitliche Wege e.V. oder NeuDeutschland, welche nicht Gegenstand dieses Insolvenzverfahrens sind“, so Schorisch.

Der Staatsverein Königreich Deutschland hatte in der Spitze mehrere Hundert Mitglieder und unterhielt der Bundesrepublik Deutschland ähnliche Strukturen, nämlich eine Art Renten-, Haftpflicht- und Arbeitslosenversicherung. Darüber hinaus wurden für den Krankheitsfall Leistungen aus einer Unterstützungskasse angeboten, wobei Teile der Mitglieder des Königreiches Deutschland aufgrund ihrer Stellung oder Erklärung Pflichtmitglied in vorstehenden Strukturen waren. „Ich gehe davon aus, dass aufgrund der konkreten Verträge Ansprüche aus den vorstehenden Königlichen Versicherungen im Insolvenzverfahren des Königreiches Deutschland geltend zu machen sind“, so Schorisch weiter. „Nicht betroffen und berechtigt zur Forderungsanmeldung sind dagegen Mitglieder der NeuDeutsche Gesundheitskasse und Kapitalüberlasser der Königlichen Reichsbank. Diese seien Gegenstand gesonderter Insolvenzanträge, über welche bereits entschieden ist oder zeitnah entschieden werden wird.“

Schorisch wies darauf hin, dass die Geschäfte des Königreiches Deutschland bereits weitgehend durch einen Verwalter nach dem Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) abgewickelt worden sind. Dieser wurde von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht eingesetzt, um das Betreiben von unerlaubten Versicherungsgeschäften mittels vorstehenden Strukturen zu unterbinden. Die Hintergründe und hieraus resultierenden Rechtsstreite waren bereits Gegenstand umfassender Berichte in den Medien. „Das nunmehrige Insolvenzverfahren hat als wesentliches Ziel, etwaig verbliebenes Vermögen zu verwerten und die durch die Verwertung von Vermögen durch den VAG Verwalter erzielten Erlöse auf die Gläubiger des Königreiches Deutschland zu verteilen“ berichtet Schorisch.

Alle Gläubiger des Königreiches Deutschland sind daher aufgefordert, bis zum 1. Oktober 2019 ihre Forderungen im Insolvenzverfahren unter folgenden Kontaktdaten anzumelden:

RA Schorisch i.S. Königreich Deutschland n.r.V.
Magdeburger Straße 19
06112 Halle / Saale
halle-saale@hww.eu

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