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02.12.2011 | Wellensiek Rechtsanwälte | Mitteilung der Pressestelle
WCCB - Insolvenzverwalter und Young-Ho Hong einigen sich

Der hauptsächlich wegen vermeintlich überhöhter Abrechnungen von Architektenleistungen geführte Rechtsstreit zwischen Insolvenzverwalter Christopher Seagon und Young-Ho Hong ist beigelegt

Seagon erhält von Hong insgesamt einen siebenstelligen Euro-Betrag für die Insolvenzmassen der bauausführenden Gesellschaft und der Eigentümergesellschaft des WCCB

Bonn, 1. Dezember 2011 – Der seit Dezember 2010 vor dem Landgericht Bonn geführte Rechtsstreit zwischen Christopher Seagon, Insolvenzverwalter der SMI Hyundai Europe GmbH und Young-Ho Hong, Geschäftsführer der Hong Architekten Planungsgesellschaft mbH und ehemaliger Geschäftsführer der SMI Hyundai Europe GmbH ist mit einem gerichtlichen Vergleich beendet worden.

Die Parteien stritten unter anderem über Rechtmäßigkeit und Höhe von Architektenhonoraren, die durch die Hong Architekten Planungsgesellschaft mbH gegenüber der SMI Hyundai Europe GmbH abgerechnet wurden. Zeitgleich konnte auch eine außergerichtliche Einigung für die Gläubiger der UN Congress Center Bonn GmbH herbeigeführt werden.

Hong und seine Architektengesellschaft leisteten an die Insolvenzmasse beider Gesellschaften ohne Anerkenntnis einer Rechtspflicht und zur Vermeidung einer langjährigen gerichtlichen Auseinandersetzung Zahlungen in Höhe eines siebenstelligen Euro-Betrages und verzichteten auf ebenfalls geltend gemachte Gegenforderungen. Über die einzelnen Modalitäten des Vergleichsinhalts wurde Stillschweigen vereinbart.

Die Parteien wurden rechtlich beraten von:

Insolvenzverwalter Christopher Seagon: Insolvenzrechtliche Beratung durch Wellensiek Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft, dort Dr. Volker Büteröwe und Gerd Biebinger, beide Heidelberg; zivilrechtliche Beratung und Prozessführung durch Görling Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, dort Rechtsanwalt Dr. Helmut Görling, Rechtsanwältin Dr. Sabine Görg, beide Frankfurt a. M.

Young-Ho Hong und Hong Architekten Planungsgesellschaft mbH: KNH Rechtsanwälte, dort Rechtsanwalt Ralf Kemper, mit Unterstützung durch Rechtsanwalt Oliver Kyrieleis, Fachanwalt für Strafrecht, und den Insolvenzrechtsexperten Rechtsanwalt Dr. Joachim Bauer von der Kanzlei Knauthe, alle Berlin.

Über die SMI Hyundai Europe GmbH und die UNCC Bonn GmbH

Die SMI Hyundai Europe GmbH mit Sitz in Berlin und die UN Congress Center Bonn GmbH (UNCC Bonn GmbH) sind zwei Projekt-Gesellschaften des World Conference Center Bonn (WCCB). Die SMI Hyundai Europe GmbH ist als Generalübernehmerin die bauausführende Gesellschaft des Projekts. Über diese sind etwa 150 Nachunternehmer mit der Erstellung der einzelnen Gewerke beauftragt worden. Die Verantwortlichen der SMI Hyundai Europe GmbH hatten Ende November 2009 an ihrem Unternehmenssitz in Berlin beim dortigen Amtsgericht Charlottenburg Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt, da nach ihrer Ansicht die Auftraggeber die Finanzierung nicht mehr sichergestellt haben.

Die Bauherrin UNCC Bonn GmbH ist das maßgebliche Investitionsvehikel rund um das WCCB. Die Gesellschaft ist Eigentümerin der Grundstücke des Projekts (die sich auf dem ehemaligen Bonner Bundestagsgelände befinden) und hat zur Erfüllung der mit der Stadt Bonn vereinbarten Planungs- und Bauverpflichtungen mit der SMI Hyundai Europe GmbH einen Generalübernehmervertrag abgeschlossen. Ende September 2009 hat die UNCC Bonn GmbH durch den Geschäftsführer Dr. Man-Ki Kim Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt.

Für beide Gesellschaften ist Rechtsanwalt Christopher Seagon von der bundesweit tätigen Kanzlei Wellensiek Rechtsanwälte in Heidelberg zum Insolvenzverwalter bestellt worden. Seit Insolvenzantragstellung ruht die Baustelle sowohl für das World Conference Center, das für UN-Veranstaltungen ausgelegt ist, als auch bei dem angegliederten Hotel. Beide Bauprojekte sind zu etwa 80 Prozent fertiggestellt. Anfang Oktober einigten sich Insolvenzverwalter und Stadt Bonn über eine einvernehmliche Heimfalllösung. Demnach wird die Stadt Bonn, gegen eine Ausgleichszahlung von 8,5 Millionen Euro für die Insolvenzmasse, Eigentümerin der Grundstücke samt Aufbauten. Nachdem der Rat der Stadt Bonn bereits seine Zustimmung gegeben hat, steht die Vereinbarung noch unter Vorbehalt des Votums der Gläubiger. Deren Entscheidung soll in den kommenden Wochen in einer Gläubigerversammlung eingeholt werden.

Medienkontakt

Holger Voskuhl
rw konzept GmbH, Agentur für Unternehmenskommunikation
Maastrichter Straße 53, 50672 Köln
Fon: +49-(0)221-400 73 – 87, Mobil: +49-(0)170-2101523
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