Pressemitteilungen

03.05.2017 | Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht und Sanierung | Mitteilung der Pressestelle
Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht und Sanierung übt Kritik am jetzt verabschiedeten Gesetz zur Behandlung von Sanierungsgewinnen

– Keine ausreichende Rechtssicherheit bei Unternehmenssanierungen –

– Neuregelung deutlich komplizierter als altes Gesetz –

– Ungerechtfertigte Benachteiligung von Einzelunternehmern –

Berlin (DAV). Der Bundestag hat das Gesetz gegen schädliche Steuerpraktiken im Zusammenhang mit Rechteüberlassungen beschlossen. Wesentlicher Bestandteil der neuen Regelung ist die steuerliche Behandlung von Sanierungsgewinnen. Die Arbeitsgemeinschaft begrüßt die Neuregelung grundsätzlich, sieht jedoch einiges sehr kritisch.

„Die neuen Regelungen sind sehr kompliziert und für den steuerrechtlichen Laien kaum verständlich“, moniert Rechtsanwalt Jörn Weitzmann, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht und Sanierung im Deutschen Anwaltverein (DAV). „Steuerrecht ist Eingriffsrecht. Gerade deswegen ist vom Gesetzgeber zu erwarten, dass er den Gesetzestext so formuliert, dass der Steuerpflichtige ihn auch ohne Berater verstehen kann.“

Benachteiligung der Einzelunternehmer

Inhaltlich sieht die Arbeitsgemeinschaft insbesondere die Nicht-Berücksichtigung von Einzelunternehmern kritisch, die sich mit ihren Gläubigern im Rahmen eines Insolvenzplanverfahrens einigen. Dies sei eine ungerechtfertigte Schlechterstellung von Einzelunternehmern gegenüber Verbrauchern und Unternehmen und stelle eine Belastung des Insolvenzplans als Sanierungsinstrument da.

Auch ein Schuldenerlass, den Gläubiger einem Einzelunternehmer geben, damit dieser etwa schuldenfrei in Rente gehen kann, wird nicht begünstigt. Zum Beispiel ein Einzelhandelskaufmann, der sein Geschäft schließen muss, weil er keinen Nachfolger findet: Er ist nicht mehr in der Lage, die ihm von Lieferanten gewährten Kredite zurückzuzahlen. Diese sind bereit, ihm die Kredite zu erlassen. Der Forderungsverzicht führt zu steuerlichen Gewinnen bei dem Einzelhandelskaufmann, ohne dass allerdings Liquidität zufließt. Auf diesen fiktiven Gewinn soll er aber nun Steuern zahlen und wird so in die Insolvenz getrieben. Hier wird der ehrliche Unternehmer, der sich offen und transparent mit seinen Gläubigern verständigt, nachhaltig gehandicapt.

Inkrafttreten des Gesetzes verzögert sich

Das Inkrafttreten des neuen Gesetzes hängt von einem Beschluss der Europäischen Kommission ab. Diese muss zunächst feststellen, dass es sich nicht um staatliche Beihilfen handelt – der Zeitpunkt des Inkrafttretens ist also noch ungewiss. Die angestrebte Rechtssicherheit lässt auf sich warten.

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